12 April 2026, 04:05

Zwölf Jahre Haft für brutalen Mord an älterer Frau durch obdachlosen Täter

Schwarz-weiß-Foto eines Mannes in schwarzem Hemd mit einer Collage von zwei zusätzlichen Fotos im Hintergrund neben einer Wand mit einer Tür auf der linken Seite und Text/Zahlen auf der rechten Seite.

Zwölf Jahre Haft für brutalen Mord an älterer Frau durch obdachlosen Täter

Ein Mann ist wegen des Mordes an einer älteren Frau während eines brutalen Raubüberfalls zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Wie das Gericht erfuhr, hatte der Angeklagte, der zum Tatzeitpunkt obdachlos war, das Opfer gezielt ausgewählt, nachdem er ihre unverschlossene Balkontür entdeckt hatte. Seine diagnostizierte Schizophrenie wurde bei der Strafzumessung berücksichtigt, doch der Richter betonte, dass Habgier und extreme Grausamkeit die Tat zusätzlich erschwerten.

Der Angriff ereignete sich, nachdem der Angeklagte durch die unverschlossene Balkontür in die Wohnung der Frau eingedrungen war. Er griff sie an, ging fälschlicherweise von ihrem Tod aus und verübte anschließend eine sexuelle Nötigung. Nach der Tat nutzte er ihre Bankkarte für Einkäufe.

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Später wurde die DNA des Angeklagten am Tatort sichergestellt, was zu seiner Festnahme führte. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da bei dem Mann Schizophrenie diagnostiziert worden war. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, die Tat sei mit Hinterlist, finanzieller Bereicherung und der Absicht begangen worden, weitere Straftaten zu begehen.

Das Gericht verurteilte ihn wegen Mordes in Tateinheit mit Raub und Vergewaltigung mit Todesfolge. Zwar wurde seine psychische Erkrankung als mildernder Umstand gewertet, doch der Richter hob die besondere Schwere der Gewalt und die Schutzbedürftigkeit des Opfers hervor.

Der Angeklagte erhielt eine zwölfjährige Freiheitsstrafe für Mord, Raub und sexuelle Nötigung. Das Gericht erkannte zwar seine Obdachlosigkeit und Schizophrenie an, urteilte jedoch, dass die Brutalität und die geplante Vorgehensweise die Strafe rechtfertigten. Die Familie des Opfers war bei der nicht öffentlichen Verhandlung nicht anwesend.

Quelle