Wahl der Lörracher Vizebürgermeisterin für rechtmäßig erklärt
Die Wahl der stellvertretenden Bürgermeisterin von Lörrach ist nach einer Prüfung durch den Regierungspräsidium Freiburg als rechtmäßig bestätigt worden. Das Verfahren entsprach allen gesetzlichen Vorgaben, wobei nur eine Kandidatin – Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdić – die Anforderungen für das Amt erfüllte. Ihre Wiederwahl erfolgte am 26. März 2026 im Rahmen eines strukturierten Auswahl- und Abstimmungsverfahrens.
Die Verwaltung und der Ältestenrat hatten zunächst die eingereichten Bewerbungen gesichtet und eine Vorauswahl getroffen. Nach dieser Vorabprüfung erfüllte allein die Amtsinhaberin Monika Neuhöfer-Avdić die notwendigen Kriterien. Der Stadtrat stimmte anschließend in einer Zustimmungswahl ab, bei der die Mitglieder durch Ankreuzen ihre Unterstützung zum Ausdruck brachten.
Eine spätere Beschwerde veranlasste das Regierungspräsidium Freiburg, die Wahl zu überprüfen. Die Untersuchungen ergaben keine Unregelmäßigkeiten. Die Wahl war auf Basis eines gültigen Ratsbeschlusses vorbereitet worden, und die erforderliche absolute Mehrheit wurde erreicht.
Im Abschlussbericht bestätigte das Regierungspräsidium, dass das Verfahren fair durchgeführt worden war. Da keine Verstöße festgestellt wurden, wurde die Wahl für abgeschlossen und rechtlich bindend erklärt.
Monika Neuhöfer-Avdić bleibt damit nach einer rechtmäßigen und transparenten Wahl stellvertretende Bürgermeisterin von Lörrach. Mit der Prüfung durch das Regierungspräsidium Freiburg ist die Angelegenheit abgeschlossen, und die Gültigkeit der Wahl wurde bestätigt. Die Entscheidung des Stadtrats ist nun endgültig und unangefochten.






