Verurteilter Mörder flieht während begleiteten Haftausgangs aus Celle
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., ist während eines begleiteten Ausflugs aus der Justizvollzugsanstalt Celle in Peine geflohen. Seine Flucht hat in Niedersachsen breite Besorgnis ausgelöst und Fragen zur Sicherheit im Strafvollzug aufgeworfen.
Benjamin F. hatte die Erlaubnis für den Ausgang nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes erhalten, der bestimmten Häftlingen begleitete Ausgänge ermöglicht. Vor seiner Flucht hatte er bereits 38 solcher Ausgänge ohne Zwischenfälle absolviert. Eine zuvor erstellte Verhaltensprognose war zu dem Schluss gekommen, dass von ihm weder Fluchtgefahr noch die Gefahr eines Missbrauchs der Lockerung für Straftaten ausginge.
Während seiner Flucht besuchte er zunächst seine Mutter in Vöhrum, bevor er mit seinem Motorrad floh. Seine Flucht endete in Italien, wo er in einen Verkehrsunfall verwickelt war und später wieder gefasst wurde. Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag hat seitdem die Umstände der Flucht scharf kritisiert.
Nach den niedersächsischen Vorschriften ist für unbeaufsichtigte Aktivitäten oder kurzfristige Beurlaubungen eine Wartezeit von acht Jahren vorgesehen. Die Justizvollzugsanstalten prüfen die Eignung der Gefangenen anhand faktenbasierter Verhaltensprognosen, die das Risiko von Flucht oder Rückfall bewerten sollen.
Der Vorfall hat Zweifel an der Wirksamkeit der aktuellen Sicherheitsvorkehrungen geweckt. Benjamin F. befindet sich nach seiner erneuten Festnahme weiterhin in Haft. Die Behörden überprüfen derzeit die Entscheidungsprozesse, die zu seinem begleiteten Ausgang geführt haben.






