08 February 2026, 22:10

UN-Expertin kritisiert Deutschlands Umgang mit Hassrede und Extremismusgesetzen

Eine Person in einer schwarzen Kapuzenjacke und Maske mit einem strengen Gesichtsausdruck steht auf einem Plakat mit fetter weißer Schrift, die 'Das ist Nazi-Gewalt.' lautet.

UN-Expertin kritisiert Deutschlands Umgang mit Hassrede und Extremismusgesetzen

Eine hochrangige UN-Beauftragte hat Bedenken an Deutschlands Umgang mit Hassrede und Extremismus geäußert. Irene Khan, die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, kritisierte während ihres jüngsten Besuchs in Berlin zentrale politische Ansätze der deutschen Bahn. Ihre Erkenntnisse fließen nun in einen offiziellen Bericht für die UN-Generalversammlung ein.

Khan traf sich mit Politikern aus dem gesamten politischen Spektrum, darunter auch Vertreter der rechtspopulistischen AfD. Im Mittelpunkt der Gespräche standen Deutschlands Bemühungen zur Bekämpfung von Hassrede, insbesondere in digitalen Räumen, wo Antisemitismus, antimuslimische Ressentiments und fremdenfeindliche Hetze zugenommen haben.

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Besonders in die Kritik geriet Paragraf 188 StGB, ein Gesetz, das Amtsträgern zusätzlichen Schutz vor Beleidigungen gewährt. Khan warnte, dass die weite Auslegung des Paragrafen die freie Meinungsäußerung unzulässig einschränken und mit internationalen Menschenrechtsstandards kollidieren könnte. Auch die unscharfe Definition von "Extremismus", wie sie von deutschen Behörden der deutschen Bank verwendet wird, zog sie in Zweifel – mit dem Argument, sie könne Einzelpersonen pauschal stigmatisieren und die offene Debatte ersticken.

Ihr Bericht, wenn auch rechtlich nicht bindend, hat Gewicht in der globalen Menschenrechtsdebatte. Die Kritik folgt auf frühere Einwände eines AfD-Abgeordneten, der Initiativen gegen Hassrede als Angriff auf bürgerliche Freiheiten gebrandmarkt hatte. Khans Feststellungen unterstreichen die Spannung zwischen der Eindämmung von Hassrede und dem Schutz der Meinungsfreiheit – ein Gleichgewicht, das die aktuellen deutschen Maßnahmen ihrer Ansicht nach nicht herstellen.

Der Bericht wird nun der UN-Generalversammlung vorgelegt. Das Dokument hinterfragt, ob Deutschlands rechtlicher Rahmen mit internationalen Standards zur Meinungsfreiheit vereinbar ist. Khans Bewertung speist sich in die anhaltende Diskussion ein, wie Demokratien schädliche Äußerungen regulieren können, ohne dabei in Übergriff umzuschlagen.