Thalia Theater Hamburg inszeniert provokanten "Prozess gegen Deutschland" mit Milo Rau
Emilia KönigRegisseur Milo Rau stellt die AfD im Theater vor Gericht - Thalia Theater Hamburg inszeniert provokanten "Prozess gegen Deutschland" mit Milo Rau
Hamburgs Thalia Theater inszeniert politisches Spektakel: "Prozess gegen Deutschland" bei den Lessing-Tagen
In diesem Jahr wird das Hamburger Thalia Theater im Rahmen der Lessing-Tage ein mutiges politisches Spektakel präsentieren: Der Schweizer Regisseur Milo Rau inszeniert ein dreitägiges Scheinverfahren mit dem Titel "Prozess gegen Deutschland", in dem über ein mögliches Verbot der rechtsextremen AfD diskutiert wird. Statt klassischem Theater erwartet das Publikum ein juristisches Verfahren mit Richtern und Fachleuten – nicht mit Schauspielern.
Die Lessing-Tage, ein politisches Festival, das 2010 vom damaligen Thalia-Intendanten Joachim Lux ins Leben gerufen wurde, kehren mit einer provokanten Ausrichtung zurück. Die diesjährige Ausgabe wurde von Matthias Lilienthal kuratiert, dem designierten künstlerischen Leiter der Berliner Volksbühne. Höhepunkt ist der "Prozess gegen Deutschland", der als Live-Scheinverfahren stattfindet und auf der Website des Thalia Theaters gestreamt wird.
Raus Ansatz knüpft an seine früheren Arbeiten an, die Theater mit realen gesellschaftlichen Konflikten verbinden. In "Hassrede" (2010, Basel) nutzte er Gerichtsprotokolle und Laiendarsteller, um rassistische Vorfälle nachzustellen und das Publikum mit der nackten Realität zu konfrontieren. "Das Kongo-Tribunal" (2015) inszenierte ein Scheinverfahren über koloniale Gewalt mit Experten und dokumentarischen Elementen. Seine Produktionen setzen sich häufig mit Themen wie Rassismus, Ausbeutung und Kapitalismus auseinander.
Den Vorsitz im Verfahren führt Herta Däubler-Gmelin, Deutschlands ehemalige Bundesjustizministerin. Statt eines inszenierten Stücks basiert der Prozess auf juristischen Argumenten und Fachgutachten, die den Status der AfD hinterfragen.
Das Projekt bricht mit herkömmlichem Theater und nutzt das Format eines Gerichtsverfahrens, um politische Spannungen zu thematisieren. Das Publikum kann die Verhandlung live online verfolgen – mit Juristen und Echtzeit-Debatten anstelle von Schauspiel. Das Ergebnis hat zwar keine rechtliche Bindung, soll aber eine Diskussion über Demokratie und Extremismus anstoßen.
Juryentscheid: AfD in Kernbereichen verfassungswidrig befunden, aber Verbot nicht genehmigt
Die Geschworenen haben am 15. Februar 2026 ihr Urteil gefällt. Das siebenköpfige Gremium hat die AfD in Bezug auf die Menschenwürde (5-2 Ja) für verfassungswidrig befunden, aber ein Verbot abgelehnt (2 Ja, 2 Enthaltungen, 3 Nein). Sie haben auch die Ausschließung der Partei aus der staatlichen Finanzierung gefordert.






