Tattoo-Komplikationen: Gericht verweigert Lohnfortzahlung bei selbstverschuldeter Krankheit

Tattoo-Komplikationen: Gericht verweigert Lohnfortzahlung bei selbstverschuldeter Krankheit
Ein aktuelles Gerichtsurteil hat geklärt, wann Arbeitgeber Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zahlen müssen – und wann nicht. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschied, dass Komplikationen durch Tattoos keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung begründen. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die anhaltenden Debatten über die Regeln zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die Verantwortung von Arbeitgebern in Deutschland.
Der Streit begann, als eine Mitarbeiterin nach dem Stechen eines Tattoos krankgeschrieben wurde. Ihr Arbeitgeber verweigerte die Lohnfortzahlung mit der Begründung, die Infektion sei selbstverschuldet. Das Gericht gab dem Unternehmen recht und stellte fest, dass tattoo-bedingte Risiken mit Sportunfällen vergleichbar seien – beide seien vermeidbar und daher nicht von den üblichen Regeln zur Lohnfortzahlung abgedeckt.
Nach deutschem Recht haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf bis zu sechs Wochen bezahlte Krankschreibung, sofern sie nicht selbst für ihre Erkrankung verantwortlich sind. Dieses Recht geht auf das Jahr 1956 zurück, als Metallarbeiter in Schleswig-Holstein 114 Tage lang streikten, um es durchzusetzen. Doch die Glaubwürdigkeit von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen steht zunehmend in der Kritik, wie ein Fall vor dem Bundesarbeitsgericht 2021 zeigte. Unabhängig davon sind Unternehmen verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter länger als sechs Wochen fehlt. Dieses Verfahren zielt darauf ab, künftige Fehlzeiten zu vermeiden, wobei die medizinische Schweigepflicht gewahrt bleibt.
Unterdessen hat Allianz-Chef Oliver Bäte vorgeschlagen, einen „Karenztag“ einzuführen, bevor das Krankengeld greift – ein Schritt, der kurzfristige Fehlzeiten reduzieren soll. Die Bundesregierung tendiert dazu, die Belange der Wirtschaft zu stärken. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) setzt auf Entlastungen für Arbeitgeber, auch wenn bisher keine offiziellen Leitlinien für eine Reform der Lohnfortzahlung vorliegen.
Das Urteil schafft einen Präzedenzfall für Fälle mit selbstverschuldeten Gesundheitsrisiken. Arbeitgeber haben nun klarere rechtliche Grundlagen, um die Lohnfortzahlung bei vermeidbaren Verletzungen zu verweigern. Für Beschäftigte unterstreicht die Entscheidung, Risiken sorgfältig abzuwägen – oder mit unbezahltem Urlaub zu rechnen.

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