11 December 2025, 06:08

Sachsenwald-Aufteilung belastet acht Kommunen mit hohen Kosten ab Januar 2026

Eine spärliche Landschaft mit einigen Bäumen im Vordergrund und mehreren Gebäuden im Hintergrund.

Sächsischer Wald soll geteilt werden - Bedenken unter den Gemeinden - Sachsenwald-Aufteilung belastet acht Kommunen mit hohen Kosten ab Januar 2026

Sachsenwald wird aufgeteilt – Kommunen zeigen sich besorgt

Der Sachsenwald wird aufgeteilt – Kommunen zeigen sich besorgt

Sachsenwald wird aufgeteilt – Kommunen zeigen sich besorgt

  1. Dezember 2025

Eines der letzten gemeindefreien Gebiete Schleswig-Holsteins, der Sachsenwald, soll ab Januar auf acht umliegende Kommunen aufgeteilt werden. Den Anstoß dafür gab ein Steuervermeidungsskandal, der durch investigativen Journalismus aufgedeckt wurde. Lokale Vertreter warnen nun vor hohen Kosten für die betroffenen Städte und Gemeinden.

Die Eingliederung des Waldgebiets wurde durch eine gemeinsame Recherche des ZDF Magazin Royale und der Plattform FragDenStaat ausgelöst. Dabei wurde bekannt, dass Unternehmen Briefkästen in einer Waldhütte angemeldet hatten, um von niedrigen Gewerbesteuersätzen zu profitieren. Der Skandal veranlasste die Landesregierung, die Aufteilung des Gebiets voranzutreiben.

Der Großteil des Sachsenwalds wird an Aumühle fallen, kleinere Abschnitte erhalten Kasseburg, Möhsen, Schwarzenbek, Brunstorf, Dassendorf, Kröppelshagen-Fahrendorf und Börnsen. Der Landtag in Kiel wird das entsprechende Gesetz am 11. Dezember 2025 um 15:00 Uhr beraten und voraussichtlich beschließen.

Torge Sommerkorn, Leiter des Amts Hohe Elbgeest, warnte, dass jede Kommune mit neuen Pflichten und Ausgaben konfrontiert sein werde. Die geschätzten Kosten für die Umstellung belaufen sich auf einen hohen sechsstelligen Betrag. Unterdessen wird auch der Buchholzer Forst im Kreis Segeberg – das einzige andere gemeindefreie Gebiet des Landes – im Januar 2026 folgen. Dessen Fläche soll auf zwei oder drei Nachbargemeinden verteilt werden.

Mit der Eingliederung des Sachsenwalds endet dessen Status als gemeindefreies Gebiet. Die betroffenen Kommunen müssen sich nun auf zusätzliche Aufgaben und finanzielle Belastungen einstellen. Eine abschließende Abstimmung im Kieler Landtag im Dezember wird die Änderungen bestätigen, bevor sie im Januar in Kraft treten.