Sachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsänderung – fast 1.000 Fälle seit Reformstart
Greta WagnerSachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsänderung – fast 1.000 Fälle seit Reformstart
Neues Gesetz in Sachsen-Anhalt erleichtert Änderung des rechtlichen Geschlechts
Seit November 2024 ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt die Änderung des eingetragenen Geschlechts ohne aufwendige Begutachtungen. Bisher haben 976 Personen von diesem Verfahren Gebrauch gemacht – die meisten davon Erwachsene, nur ein kleiner Teil betraf Minderjährige.
Das Gesetz trat Ende 2024 in Kraft und schaffte die bisher erforderlichen komplexen Prüfungen vor einer Geschlechtsänderung ab. Von den 976 Fällen entfielen etwa 40 auf minderjährige Antragstellende, wobei der Großteil der jüngeren Personen eine Änderung von weiblich zu männlich vornahm.
Seit Einführung der Reform wurde lediglich ein Verdachtsfall auf Missbrauch gemeldet. Die Landesregierung bestätigte zudem vier Fälle, in denen Personen ihre Eintragung ein zweites Mal änderten – nähere Details wurden jedoch nicht dokumentiert. Nach den neuen Regelungen ist eine erneute Änderung nach einer einjährigen Wartefrist rechtlich zulässig.
Der Fachverband der Standesämter begrüßt die Reform grundsätzlich, prüft jedoch nun Anpassungen. Diskutiert wird unter anderem ein Vorschlag, wonach Personen, die während ihrer Eintragung als männlich eine Straftat begangen haben, fünf Jahre warten müssten, bevor sie ihren Eintrag erneut ändern dürfen.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat die Geschlechtsanpassung im Melderegister in Sachsen-Anhalt deutlich vereinfacht. Bei fast 1.000 bearbeiteten Fällen gab es bisher kaum Missbrauch und nur wenige Wiederholungsänderungen. Die Behörden beobachten die Auswirkungen weiterhin und loten mögliche Nachbesserungen des Gesetzes aus.






