05 April 2026, 06:06

Sachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz: Digitalisierung und Nachhaltigkeit im Fokus

Eine handgezeichnete Stadtansicht mit mehreren Gebäuden in verschiedenen Architekturstilen, begleitet von handgeschriebenem Text auf demselben Blatt Papier.

Sachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz: Digitalisierung und Nachhaltigkeit im Fokus

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Architektengesetzes vorgelegt. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, die Arbeitsbedingungen für Architekten und Stadtplaner in der Region zu modernisieren. Zu den zentralen Neuerungen gehören aktualisierte Regelungen zur Berufsanerkennung, zur Ausbildung sowie zu Nachhaltigkeitsanforderungen.

Nach dem neuen Entwurf können ausländische Architekten und Planer ihre Qualifikationen bereits vor der Einreise nach Deutschland anerkennen lassen. Dies stellt eine Abkehr vom bisherigen System dar, bei dem Anerkennungsverfahren individuell nach EU- und Bundesrecht geprüft wurden. In anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen oder Bayern führten die Architektenkammern Äquivalenzprüfungen durch, die oft zusätzliche Tests oder Weiterbildungen erforderten, falls die Qualifikationen von deutschen Standards abwichen.

Die Reformen sehen zudem die Einführung elektronischer Anträge für die Registrierung und berufliche Meldungen vor. Diese Änderung soll den bürokratischen Aufwand für Berufseinsteiger verringern. Darüber hinaus erhalten Absolventen von Architektur- und Stadtplanungsstudiengängen künftig die Möglichkeit, eine Junior-Mitgliedschaft in der Architektenkammer zu erwerben.

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Auch in der Ausbildung und Weiterbildung gibt es Anpassungen. Neue Themen wie barrierefreies Gestalten, klimagerechtes Bauen und Baurecht werden fest in die Lehrpläne und Fortbildungen integriert. Der Entwurf stärkt zudem die Bürgerbeteiligung in Planungsprozessen, mit besonderem Fokus auf bezahlbaren Wohnraum und barrierefreien Zugang.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Nachhaltigkeit. Künftige Projekte müssen Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität, zur Energieeffizienz und zur Integration erneuerbarer Energien umfassen. Fachleute erhalten zudem mehr Flexibilität in ihrer Berufsausübung, etwa durch die Möglichkeit, in Gesellschaftsformen wie der GmbH & Co. KG, OHG oder KG zu arbeiten.

Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen Registrierung, Ausbildung und berufliche Pflichten. Sollte der Entwurf verabschiedet werden, würden die Regelungen in Sachsen-Anhalt an moderne Anforderungen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Inklusion angepasst. Nun liegt der Gesetzentwurf dem Landtag zur Prüfung vor, bevor mögliche Änderungen in Kraft treten.

Quelle