Ramelows gescheiter Eilantrag: Die Linke streitet über Gehaltsgrenzen für Spitzenpolitiker
Emilia KönigRamelows gescheiter Eilantrag: Die Linke streitet über Gehaltsgrenzen für Spitzenpolitiker
Bodo Ramelow
Der Streit begann, als Ramelow einen Antrag bei der Bundesschiedskommission der Linken einreichte. Er beantragte eine „einstweilige Verfügung“, um zu verhindern, dass der Antrag auf Gehaltsbegrenzung auf dem Parteitag zur Abstimmung kommt. Seine Argumentation stützte sich auf zwei Punkte: Der Vorstoß des Parteivorstands sei verfassungswidrig und beeintächtige bereits jetzt interne Wahlen.
Das Gremium, das sich aus ehrenamtlichen Richtern zusammensetzt, wies seinen Antrag zurück. Die Begründung: Ramelow habe kein schutzwürdiges rechtliches Interesse, da der Antrag noch nicht beschlossen sei. Zudem deuteten die Richter an, dass der Antrag von vornherein wahrscheinlich unzulässig gewesen sei.
Nach der Entscheidung legte Ramelow Berufung ein. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtete sowohl über das Urteil des Schiedsgerichts als auch über seine anschließende Anfechtung. Die Zeitung zitierte die Richter, die betonten, Ramelows rechtlicher Schritt sei verfrüht gewesen.
Der Parteivorstand der Linken treibt die Gehaltsobergrenze weiter voran. Wird sie beschlossen, müssten Parteimitglieder in hohen politischen Ämtern ihre Einkünfte auf das Niveau eines durchschnittlichen Arbeitnehmers reduzieren. Über den Ausgang der Berufung ist noch nicht entschieden, sodass die Zukunft des Antrags vorerst ungewiss bleibt.
Die Entscheidung des Schiedsgerichts lässt die Abstimmung über die Gehaltsbegrenzung auf dem Parteitag zu. Durch Ramelows Berufung ist der Rechtsstreit jedoch noch nicht beendet. Das Ergebnis wird darüber entscheiden, ob die Linke strengere Einkommensgrenzen für ihre gewählten Vertreter durchsetzt.






