20 April 2026, 08:06

Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – und kommt ungestraft davon

Ein Schild mit der Aufschrift "Geschwindigkeit reduzieren Gefahrenzone Schule vor" mit einer Person links daneben, Bäumen, Strommasten, Drähten, einem Haus und Himmel im Hintergrund.

Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – und kommt ungestraft davon

Ein Radfahrer in Nachrodt-Wiblingwerde wurde kürzlich mit 59 km/h in einer 30er-Zone gemessen. Der Vorfall ereignete sich in der Nähe einer Schule, einer Sporthalle und eines Schwimmbads – Bereiche, in denen die Geschwindigkeitsbegrenzungen besonders streng überwacht werden. Trotz der hohen Geschwindigkeit wurde der Radler von den Behörden nicht sofort angehalten.

Bei der Verkehrskontrolle wurde der Radfahrer als einer der schnellsten Verkehrsteilnehmer während der Überprüfung registriert. Während Autofahrer für Rasen regelmäßig mit Strafen rechnen müssen, können auch Radfahrer belangt werden, wenn sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Mögliche Konsequenzen reichen von Verwarnungen bis zu Bußgeldern zwischen 15 und 35 Euro, abhängig von der Schwere des Verstoßes.

Nach deutscher Verkehrsordnung gelten für Radfahrer dieselben Tempolimits wie für Autofahrer. Stellt die Behörde fest, dass das zu schnelle Fahren eine konkrete Gefahr darstellte, könnte sogar ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen werden, dem zentralen Verzeichnis für Verkehrsverstöße in Deutschland.

Der Fall reiht sich in eine Serie ungewöhnlicher Blitzer-Vorfälle im ganzen Land ein. Zuletzt sorgten etwa falsche Bußgeldbescheide oder gefälschte Tempolimit-Schilder für Verwirrung. In einem Fall führte ein Tipfehler dazu, dass ein Autofahrer für einen geringfügigen Verstoß statt 75 Euro ganze 7.500 Euro zahlen sollte.

Der Radfahrer in Nachrodt-Wiblingwerde musste vorerst keine Konsequenzen befürchten, da er nicht angehalten wurde. Dennoch zeigt der Vorfall, dass Tempolimits für alle Verkehrsteilnehmer gelten – auch für Radfahrer. Bei künftigen dokumentierten Verstößen bleiben Bußgelder, Verwarnungen oder Punkte in Flensburg weiterhin möglich.

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