Polizeichefin unter Verdacht: Strafvereitelung nach sexueller Belästigung
Noah WernerPolizeichefin unter Verdacht: Strafvereitelung nach sexueller Belästigung
Eine leitende Polizeidirektorin in Niedersachsen steht unter Ermittlung wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt nach einer Anzeige wegen sexueller Belästigung. Nicola Simon, seit 2019 Leiterin des Polizeikommissariats Emsland/Grafschaft Bentheim, wird beschuldigt, einen in den Vorfall verwickelten Beamten gedeckt zu haben. Der Fall hat disziplinarische Maßnahmen und eine vorläufige Dienstenthebung zur Folge gehabt.
Der Vorfall ereignete sich bei einer privaten Boßel-Veranstaltung in Baccum, wo ein 37-jähriger Beamter des Polizeikommissariats Emsland/Grafschaft Bentheim einer Frau gegenüber sexuell belästigend geworden sein soll. Nach dem Zwischenfall wurde der Beamte von den Veranstaltern von der Feier ausgeschlossen. Simon soll jedoch eingegriffen und dem Beamten die Rückkehr zur Veranstaltung ermöglicht haben.
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat daraufhin ein zweigliedriges Ermittlungsverfahren eingeleitet. Gegen den Beamten wird wegen sexueller Belästigung ermittelt, was im Falle einer Verurteilung mit Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden kann. Simon wiederum wird wegen Strafvereitelung im Amt untersucht – ein Vorwurf, der je nach Schwere mit einer Rüge bis hin zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bestraft werden kann.
Das Polizeikommissariat Emsland/Grafschaft Bentheim lehnte eine Stellungnahme ab und verwies alle Anfragen an die Polizeidirektion Osnabrück. Es ist nicht das erste Mal, dass das Kommissariat wegen umstrittenen Verhaltens seiner Beamten in die Kritik gerät.
Simon wurde vorläufig von der Ausübung ihrer dienstlichen Pflichten enthoben, während die Ermittlungen andauern. Die Polizeidirektion Osnabrück hat gegen sie ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Das Ergebnis der Ermittlungen wird entscheiden, ob Simon ihre Position behält oder mit weiteren Konsequenzen rechnen muss. Sollte der beschuldigte Beamte verurteilt werden, droht ihm eine Haftstrafe. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die anhaltenden Herausforderungen in Führung und Verhalten innerhalb des Kommissariats.







