Pflichtmitgliedschaft für Apotheker in Hessen ausgeweitet – Gebühren steigen in mehreren Regionen
Emilia KönigPflichtmitgliedschaft für Apotheker in Hessen ausgeweitet – Gebühren steigen in mehreren Regionen
Die Landesapothekerkammer Hessen (LAK) hat ihre Pflichtmitgliedschaft auf nicht berufstätige Apothekerinnen und Apotheker ausgeweitet. Dies folgt einer Änderung des Landesheilberufegesetzes. Die Neuregelung wird den Verwaltungsaufwand der Kammer erhöhen und die Gebührenstrukturen für Mitglieder in mehreren Regionen verändern.
Nach den neuen Vorschriften muss die LAK Rentner und nicht praktizierende Apotheker in Hessen identifizieren. Diese Personen sind nun gebührenpflichtig, wobei der niedrigste Quartalssatz für freiwillige Mitglieder bei 40 Euro liegt. Zudem wird die Kammer ihre Gebührenordnung an die erweiterte Mitgliederbasis anpassen.
Als Reaktion auf aktuelle Gerichtsurteile in Nordrhein-Westfalen hat die Kammer ihre Beiträge für das laufende Jahr halbiert. Damit soll der Abbau ihrer finanziellen Rücklagen vorangetrieben werden. In Sachsen hingegen steigen die Gebühren für angestellte Mitglieder deutlich: Die Jahresbeiträge erhöhen sich von 152 auf 228 Euro.
Auch in Berlin gab es einen starken Anstieg – angestellte Apotheker zahlen nun 294 Euro pro Jahr, 100 Euro mehr als zuvor. In Niedersachsen blieben die Gebühren zwar unverändert, doch das Mitgliedschaftspaket umfasst nicht mehr die Pharmazeutische Zeitung (PZ).
Die Änderungen führen dazu, dass mehr nicht berufstätige Apotheker in das gebührenpflichtige System einbezogen werden. Der Verwaltungsaufwand der Kammer wird steigen, da sie sich an die neuen Anforderungen anpassen muss. Während Mitglieder in einigen Regionen höhere Kosten tragen, profitieren andere von gesenkten oder stabilen Gebühren.






