10 May 2026, 16:05

Pflegereform 2024: Höhere Eigenbeteiligung und längere Wartezeiten geplant

Alte Frau im Krankenhausbett mit gefalteten H"anden, geschlossenen Augen und Kopf darauf ruhend, umgeben von Menschen im Hintergrund.

Pflegereform 2024: Höhere Eigenbeteiligung und längere Wartezeiten geplant

Eine geplante Reform der deutschen Pflegeversicherung hat eine Debatte über Kosten und Gerechtigkeit ausgelöst. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wird Mitte Mai einen Entwurf vorlegen, der die Eigenbeteiligung von Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen anpassen soll. Kritiker warnen jedoch, dass die Änderungen unbeabsichtigte finanzielle Belastungen für Familien und Pflegekräfte mit sich bringen könnten.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Im Rahmen der diskutierten Reform soll die Wartezeit verlängert werden, nach der sich die Eigenbeteiligung an den Pflegekosten verringert. Statt wie bisher nach zwölf Monaten müssten die Betroffenen künftig 18 Monate warten, bis ihre Zuzahlungen sinken. Ministerin Warken fordert zudem eine stärkere Unterstützung für Angehörige, die Pflegeleistungen erbringen, und betont deren unverzichtbare Rolle im System.

Das Bundesverfassungsgericht hatte kürzlich entschieden, dass der Generationenausgleich in der Pflegeversicherung stärker zu gewichten ist als in anderen Zweigen der Sozialversicherung. Dieses Prinzip bildet die Grundlage des aktuellen Systems, das auf der Solidarität zwischen den Generationen innerhalb der Familien beruht. Dennoch äußerte Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa Bedenken hinsichtlich möglicher Nebenwirkungen der Reform.

Welskop-Deffaa warnte, die geplanten Änderungen könnten Menschen dazu veranlassen, ihr Vermögen vor dem Eintritt in die Pflegebedürftigkeit an Familienmitglieder zu übertragen – und damit falsche Anreize schaffen. Sie betonte zudem, dass die Reform nicht zu Kürzungen bei der beitragsfreien Familienmitversicherung, den gestaffelten Beitragssätzen oder den Rentenbeiträgen für Pflegepersonen führen dürfe. Zwar könne der Entwurf kurzfristig Kosten sparen, langfristig jedoch das gestufte Entlastungsmodell schwächen, das darauf abzielt, finanzielle Belastungen schrittweise abzubauen.

Der Caritas-Verband warnte darüber hinaus, dass die Reformen das Risiko bergen, die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen weiter zu erhöhen. Welskop-Deffaa bestand darauf, dass die Eigenanteile für stationäre Pflege nicht weiter steigen dürften, und forderte, das System für alle bezahlbar zu halten.

Der Reformentwurf soll Mitte Mai vorgestellt werden, wobei dann zentrale Entscheidungen zu den Beitragszeiträumen und der Unterstützung für Pflegekräfte anstehen. Falls umgesetzt, könnten die Änderungen die Finanzierung der Langzeitpflege grundlegend verändern – mit Auswirkungen auf Pflegebedürftige und ihre Familien. Die Diskussion kreist nun darum, wie Kosteneinsparungen mit dem Schutz sozial schwacher Gruppen vor finanzieller Überlastung in Einklang gebracht werden können.

Quelle