17 April 2026, 14:11

Nürnberg darf vorerst im Bündnis gegen Rechtsextremismus bleiben – doch der Streit geht weiter

Schwarz-weiß-Zeichnung einer Menge auf einer Stra├če mit Geb├Ąuden und Himmel, untertitelt mit 'Die Schlacht von Stuttgart' unten.

Nürnberg darf vorerst im Bündnis gegen Rechtsextremismus bleiben – doch der Streit geht weiter

Ein langjähriger Rechtsstreit über die Mitgliedschaft Nürnbergs im Bündnis gegen Rechtsextremismus hat eine neue Wendung genommen. Deutschlands höchstes Verwaltungsgericht entschied, dass die Stadt vorerst im Netzwerk bleiben darf, während ein unteres Gericht erneut prüft, ob ihr Engagement gegen die politische Neutralitätspflicht verstößt. Im Mittelpunkt des Falls steht die Behauptung der rechtspopulistischen AfD, dass öffentliche Ablehnung der Partei gegen die Regeln der politischen Neutralität verstoße.

Der Konflikt begann 2022, als der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach gegen die Stadt klagte, weil sie sich am Bündnis beteiligt. Die Partei argumentierte, dass Nürnbergs finanzielle Unterstützung und die öffentliche Kritik an der AfD über das Netzwerk das Gebot der politischen Neutralität verletzten. Das Bayerische Verwaltungsgericht gab der AfD zunächst recht und urteilte, dass die Äußerungen des Bündnisses gegen die Partei eine Grenze überschritten hätten.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat dieses Urteil nun aufgehoben und den Fall zur erneuten Prüfung zurückverwiesen. Die Richter müssen nun bewerten, ob das primäre Ziel des Bündnisses die Bekämpfung von Extremismus ist oder ob es gezielt gegen die AfD gerichtet ist. Zudem wird geprüft, wie viel Einfluss Nürnberg auf die Aktivitäten des Netzwerks ausübt.

Nürnberg steuert jährlich 30.000 Euro zu einem Verein bei, der das Bündnis finanziert, während die Metropolregion weitere 10.000 Euro beiträgt. Dem Bündnis gegen Rechtsextremismus gehören 164 Städte und 358 zivilgesellschaftliche Gruppen an, die alle mit öffentlichen Geldern unterstützt werden. Da noch kein endgültiges Urteil vorliegt, wird der Rechtsstreit voraussichtlich weitergehen.

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Die jüngste Entscheidung erlaubt Nürnberg vorläufig die weitere Mitgliedschaft im Bündnis, doch der Konflikt bleibt ungelöst. Das Bayerische Verwaltungsgericht muss nun klären, ob das Engagement der Stadt im Netzwerk mit den Neutralitätsgesetzen vereinbar ist. Bis dahin bleiben die damit verbundenen Fördergelder und öffentlichen Stellungnahmen rechtlich umstritten.

Quelle