Norddeutsche Länder fordern radikale Reform der Erbschaftsteuer vor Verfassungsgerichts-Urteil
Claudia SeidelNorddeutsche Länder fordern radikale Reform der Erbschaftsteuer vor Verfassungsgerichts-Urteil
Norddeutsche Bundesländer drängen auf grundlegende Reform der Erbschaftsteuer
Die Finanzminister der norddeutschen Länder fordern weitreichende Änderungen beim Erbschaftsteuerrecht. Sie verweisen auf dringende Probleme bei den aktuellen Freibeträgen und Schlupflöchern. Noch in diesem Jahr wird ein richtungsweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu der Thematik erwartet.
Allein 2024 wurden bei 45 bundesweiten Steuerfällen die ursprünglichen Bescheide drastisch reduziert. Statt der zunächst veranschlagten 3,6 Milliarden Euro beliefen sich die endgültigen Forderungen auf nur noch 200 Millionen Euro – ein Rückgang um 95 Prozent. Gleichzeitig werden Familienstiftungen zunehmend offen als Instrument beworben, um Vermögenssteuern zu minimieren.
Die Minister wollen vor allem die Befreiungen für große Betriebsvermögen reformieren. Ihre Vorschläge umfassen erweiterte Stundungsmöglichkeiten, um Unternehmen Liquiditätsengpässe zu ersparen. Ziel ist ein gerechtes und praxistaugliches System, das staatliche Einnahmen sichert, gleichzeitig aber Arbeitsplätze und Betriebe schützt.
Im Rahmen der geplanten Überprüfung sollen auch Sonderregelungen für große Wohnimmobilienunternehmen sowie bestehende Freibeträge und Tarife auf den Prüfstand gestellt werden. Ein vollständiger Verzicht auf die Erbschaftsteuer oder eine Übertragung der Kompetenzen an die Länder wurde von den Ministern jedoch ausgeschlossen.
Noch 2024 steht eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer an. Die Reformen zielen darauf ab, Schlupflöcher zu schließen und die Stabilität der Steuereinnahmen zu gewährleisten. Unternehmen und Vermögensinhaber könnten sich künftig auf deutliche Änderungen bei der Besteuerung vererbter Vermögen einstellen.






