17 April 2026, 16:12

Neues Gesetz soll Apotheker-Mangel in Deutschland mit schnellerer Anerkennung beheben

Fachkräfte: BAK begrüßt vereinfachtes Anerkennungsverfahren

Neues Gesetz soll Apotheker-Mangel in Deutschland mit schnellerer Anerkennung beheben

Ein neues Gesetz soll den wachsenden Mangel an Apothekern in Deutschland bekämpfen. Der Bundestag hat eine Regelung verabschiedet, die die Anerkennung ausländischer Abschlüsse beschleunigt und es Fachkräften aus Drittstaaten erleichtert, im Land zu arbeiten. Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßt den Schritt als notwendige Maßnahme, um Personalengpässe zu beheben.

Das Gesetz vereinfacht bürokratische Hürden für Apotheker, die außerhalb der EU und des EWR ausgebildet wurden. Statt umfangreicher Dokumentenprüfungen wird künftig eine direkte Kompetenzbewertung eingeführt. Diese Änderung soll qualifizierten Berufseinsteigern aus Drittländern den Zugang erleichtern.

Die Regelung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, die bereits im Mai erfolgen könnte. Nach der Verabschiedung tritt das Gesetz am 1. November 2026 in Kraft. Zudem sind Anpassungen der Approbationsordnung für Apotheker nötig, um sie an das neue Apothekenversorgungsstärkungsgesetz anzupassen.

BAK-Präsident Dr. Armin Hoffmann betonte die Dringlichkeit der Situation. Er warnte, dass Deutschland in den kommenden Jahren mit einem Mangel von mehreren tausend Apothekern konfrontiert sein könnte. Die neuen Regeln sollen helfen, diese Lücken zu schließen, indem sie das Anerkennungverfahren schneller und effizienter gestalten.

Das Gesetz ermöglicht es mehr im Ausland ausgebildeten Apothekern, ohne unnötige Verzögerungen in den deutschen Arbeitsmarkt einzusteigen. Mit der Zustimmung des Bundesrates werden die Änderungen bis Ende 2026 umgesetzt. Der Schritt ist Teil umfassender Bemühungen, um ausreichend Fachpersonal für die Apotheken des Landes zu sichern.

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