Neues Gesetz: Ab 2026 gilt der Pflicht-"Widerrufsbutton" für Online-Verträge
Greta WagnerNeues Gesetz: Ab 2026 gilt der Pflicht-"Widerrufsbutton" für Online-Verträge
Deutschland hat ein neues Gesetz eingeführt, um die Online-Kündigung von Verträgen für Verbraucher zu vereinfachen. Das am 5. Februar 2026 verabschiedete Gesetz verpflichtet Unternehmen, einen "Widerrufsbutton" auf ihren Websites einzubinden. Diese Neuerung setzt die EU-Richtlinie 2023/2673 um und soll den Prozess transparenter und zugänglicher gestalten.
Das neue Gesetz schreibt vor, dass alle Online-Unternehmen einen solchen "Widerrufsbutton" auf ihren Plattformen anbieten müssen. Dieser kann als Link gestaltet sein, muss sich jedoch deutlich von anderen Elementen abheben. Er soll dauerhaft sichtbar sein – idealerweise im Header oder Footer – und so beschriftet werden, dass sein Zweck zweifelsfrei erkennbar ist.
Um die Funktion zu nutzen, müssen Verbraucher ihren Namen, die Vertragsdaten und ihre E-Mail-Adresse angeben. Ein zweistufiges Bestätigungsverfahren stellt sicher, dass Widerrufe bewusst und korrekt erfasst werden. Nach dem Absenden müssen Unternehmen umgehend eine Eingangsbestätigung versenden, vorzugsweise per E-Mail.
Zudem sind Unternehmen verpflichtet, ihre Widerrufsrichtlinien zu aktualisieren, um den Standort des Buttons und seine Funktionsweise zu erläutern. Einige müssen möglicherweise auch ihre Datenschutzbestimmungen anpassen, um die neuen Anforderungen an die Datenerhebung abzubilden.
Das Gesetz tritt im Februar 2026 in Kraft. Unternehmen müssen nun die Umsetzung des "Widerrufsbuttons" sowie die Anpassung ihrer Richtlinien sicherstellen. Verbraucher profitieren von einem standardisierten und unkomplizierten Verfahren zur Kündigung von Online-Verträgen.






