13 June 2026, 20:09

Neues Energiedienstleistungsgesetz: Klimaziele vs. Wirtschaftswachstum – was jetzt droht

Weiter in die zentrale Planung mit dem Energieeffizienzgesetz?

Neues Energiedienstleistungsgesetz: Klimaziele vs. Wirtschaftswachstum – was jetzt droht

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Entwurf für ein neues Gesetz vorgelegt, um das Energiedienstleistungsgesetz zu beschleunigen. Damit sollen Verfahren vereinfacht und die nationalen Vorschriften an die EU-Energieeffizienzrichtlinie angepasst werden. Die Bundesregierung begründet den Vorstoß mit Klimaschutz und der Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen.

Der Gesetzentwurf sieht strenge Obergrenzen für den Energieverbrauch vor: Der Primär- und Endenergieverbrauch muss bis 2030 um fast 27 Prozent, bis 2040 um 39 Prozent und bis 2045 um 45 Prozent sinken – jeweils im Vergleich zu 2008. Zudem werden bürokratische Hürden abgebaut, etwa die jährliche Pflicht, Kunden über ihren Energieverbrauch zu informieren. Kommunen erhalten Ausnahmen für den lokalen Verkehr.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat jedoch Bedenken geäußert. Er warnt, dass die Umsetzung dieser Ziele das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) Deutschlands um fast 9 Prozent schrumpfen lassen könnte. Der DIHK fordert zudem eine bessere Abstimmung zwischen dem Energiedienstleistungsgesetz und dem Energieeffizienzgesetz, insbesondere für Unternehmen mit Umweltmanagementsystemen.

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Das geplante Gesetz versucht, ehrgeizige Klimaziele mit praktischen Anpassungen in Einklang zu bringen. Einerseits werden bestimmte Meldepflichten gelockert, andererseits werden drastische Einsparungen beim Energieverbrauch angestrebt. Die Warnung des DIHK vor einem wirtschaftlichen Rückgang unterstreicht die möglichen Kosten dieser Maßnahmen.

Quelle