Neue Steuerregel: 75 Prozent Abschreibung für Elektro-Dienstwagen ab Juli 2025
Noah WernerNeue Steuerregel: 75 Prozent Abschreibung für Elektro-Dienstwagen ab Juli 2025
Deutsche Unternehmen profitieren bald von schnelleren Steuerabschreibungen für Elektro-Dienstwagen
Ab dem 1. Juli 2025 tritt eine neue Abschreibungsregel in Kraft, die es Firmen ermöglicht, einen Großteil der Anschaffungskosten für Elektrofahrzeuge sofort steuerlich geltend zu machen. Die Änderung soll Unternehmen dazu bewegen, ihre Flotten schneller auf E-Mobilität umzustellen.
Laut der aktualisierten Regelung können Betriebe im ersten Jahr 75 Prozent des Kaufpreises eines Elektroautos abschreiben. In den folgenden fünf Jahren sinkt die Abschreibungsquote auf 10, 5, 5, 3 und schließlich 2 Prozent. Diese beschleunigte Abschreibung gilt jedoch nur für Fahrzeuge, die ab dem Stichtag im Juli 2025 erworben werden.
Grundsätzlich bezieht sich die Sonderabschreibung auf direkte Käufe und nicht auf Leasingverträge. Allerdings können auch Unternehmen mit Vollamortisations-Leasingverträgen in den Genuss der Regelung kommen. Bei dieser Variante decken die monatlichen Raten die gesamten Fahrzeugkosten inklusive Finanzierung ab. Nach Ablauf der Leasingdauer oder der letzten Rate geht das Fahrzeug in das Eigentum des Leasingnehmers über.
Branchenberichten zufolge setzen vor allem die Automobil-, Logistik- und Handelssektoren besonders stark auf das Leasing von Elektrofahrzeugen. Zwar liegen für 2023 keine genauen Zahlen vor, doch diese Wirtschaftszweige nutzen Vollamortisationsverträge besonders häufig, um Steuervorteile zu erzielen.
Die neuen Abschreibungsregeln werden die Steuerlast für Unternehmen verringern, die in Elektrofahrzeuge investieren. Firmen, die ab dem 1. Juli 2025 kaufen oder Vollamortisations-Leasingverträge abschließen, können ihre Kosten schneller senken. Die Maßnahme soll den Umstieg auf Elektroflotten in Schlüsselbranchen beschleunigen.






