Neue EU-Regel: Ab Juni brauchen Online-Shops einen Stornierungsbutton
Greta WagnerNeue EU-Regel: Ab Juni brauchen Online-Shops einen Stornierungsbutton
Ab dem 19. Juni ändert eine neue EU-Richtlinie die Stornierung von Online-Verträgen. Unternehmen in Deutschland müssen dann auf ihren Websites einen gut sichtbar platzierten „Stornierungsbutton“ anzeigen. Betroffen sind alle Online-Verträge, die dem deutschen Recht unterliegen.
Die Vorgabe geht auf eine EU-richtlinie zurück, deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten jedoch unterschiedlich erfolgt. In Deutschland ist die Regelung bereits in nationales Recht überführt worden. Andere EU-Länder müssen sie zunächst in eigenes Recht umsetzen, bevor der Button verpflichtend wird.
Der Button muss dabei mindestens so leicht auffindbar sein wie der ursprüngliche Vertragsabschluss. Die Einführung ändert nichts an der gesetzlichen Widerrufsfrist, die weiterhin 14 Tage nach Vertragsunterzeichnung oder Warenerhalt beträgt. Fehlt der Button jedoch, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.
Bei einer digitalen Stornierung müssen Verbraucher umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format erhalten – etwa per E-Mail.
Die neue Regelung tritt am 19. Juni für Online-Verträge mit deutschem Bezug in Kraft. Unternehmen sind verpflichtet, den Button deutlich sichtbar und funktionsfähig bereitzustellen. Verbraucher erhalten so eine unkomplizierte Möglichkeit, Verträge digital zu kündigen, ohne dass ihre bestehenden Widerrufsrechte eingeschränkt werden.






