Musterklage könnte Rundfunkgebühr steuerlich absetzbar machen
Ein Rechtsstreit könnte bald ändern, wie Deutsche die verpflichtende Rundfunkgebühr von der Steuer absetzen können. Der Bund der Steuerzahler unterstützt eine Musterklage, um die Gebühr als steuerlich abzugsfähige Ausgabe anerkennen zu lassen. Bei Erfolg würde das Urteil Millionen Haushalte im Land betreffen.
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Kläger, dessen Antrag auf Abzug von rund 220 Euro für die Rundfunkgebühr abgelehnt wurde. Die Finanzbehörden argumentierten, die Zahlung falle unter "private Lebenshaltungskosten" und sei daher nicht absetzbar. Der Bund der Steuerzahler bringt die Angelegenheit nun vor das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern.
Falls das Gericht dem Kläger Recht gibt, könnte die Gebühr als außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgabe gelten. Die Ersparnis hinge vom individuellen Steuersatz ab: Wer 20 Prozent zahlt, könnte etwa 44 Euro pro Jahr sparen, Spitzenverdiener sogar fast 93 Euro. Der Verband hält die aktuellen Regeln für ungerecht, da sie eine Pflichtabgabe von der Steuerentlastung ausschließen.
Das Ergebnis könnte Präzedenzfall für künftige Klagen werden. Millionen Haushalte zahlen die Gebühr jährlich – ein erfolgreicher Prozess würde es ihnen ermöglichen, ihr zu versteuerndes Einkommen entsprechend zu mindern.
Die Entscheidung des Gerichts wird zeigen, ob die Rundfunkgebühr wie andere Sonderausgaben absetzbar ist. Ein Sieg des Klägers würde für Millionen Steuerzahler Ersparnisse bringen, abhängig von ihrem persönlichen Steuersatz. Das Urteil soll die rechtliche Einordnung der Gebühr im Steuerrecht klären.






