Lörrach verbietet Straßenstrich und begrenzt Bordelle auf zwei Gewerbegebiete
Greta WagnerLörrach verbietet Straßenstrich und begrenzt Bordelle auf zwei Gewerbegebiete
Lörrach verschärft Regeln für Prostitution mit überarbeiteter Sperrgebietssatzung
Am 28. April 2026 soll der Stadtrat von Lörrach über eine verschärfte Fassung der Sperrgebietssatzung abstimmen, um klarere rechtliche Rahmenbedingungen für die Prostitution zu schaffen. Die neuen Bestimmungen sehen ein generelles Verbot von Straßenstrich im gesamten Stadtgebiet vor, während Bordelle künftig nur noch in zwei ausgewiesenen Gewerbegebieten zugelassen werden.
Die überarbeitete Verordnung beschränkt Bordelle und ähnliche Betriebe auf zwei festgelegte Industriezonen. In 20 weiteren Gewerbegebieten werden solche Einrichtungen ausdrücklich untersagt. Die Regelungen entstanden in Abstimmung mit der örtlichen Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg, um eine ausgewogene Balance zwischen Regulierung und praktischer Umsetzung zu gewährleisten.
Der Straßenstrich wird innerhalb der Stadtgrenzen vollständig verboten. Dagegen bleiben sogenannte Incall-Dienstleistungen – bei denen Kunden private Wohnungen aufsuchen – grundsätzlich erlaubt, wenn auch mit möglichen Einschränkungen. Kurzzeitwohnungen, die für Prostitution genutzt werden, fallen nicht direkt unter die neue Verordnung.
Sobald der Stadtrat zugestimmt hat, treten die Änderungen unmittelbar nach Veröffentlichung im baden-württembergischen Amtsblatt in Kraft. Aktuell liegen keine Anträge für neue Bordelle in Lörrach vor.
Die überarbeitete Satzung zielt darauf ab, sensible Bereiche zu schützen und gleichzeitig ein strukturiertes rechtliches Gerüst zu bieten. Bordelle werden auf zwei spezifische Gewerbeflächen beschränkt, während der Straßenstrich künftig vollständig untersagt sein wird. Der Ansatz der Stadt basiert auf der Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden und regionalen Institutionen, um lokale Herausforderungen zu bewältigen.






