Koblenz kämpft mit Millionenverlusten durch veraltete Berufsschul-Zuschüsse
Noah WernerKoblenz kämpft mit Millionenverlusten durch veraltete Berufsschul-Zuschüsse
Koblenz steht vor einer Finanzkrise wegen veralteter Zuschussregelungen benachbarter Landkreise. Seit 2014 hat die Stadt über 5 Millionen Euro verloren, weil der festgesetzte Satz für Berufsschüler:innen die tatsächlichen Kosten nicht mehr deckt. Nun fordern Verantwortliche Aufklärung und drängen auf dringende Reformen, um weitere Verluste zu verhindern.
Das Problem liegt in einem seit Jahren unveränderten Pauschalbetrag von 190 Euro pro teilzeitbeschultem Berufsschüler. Doch die realen Kosten pro Schüler:in sind auf 406,80 Euro gestiegen. Diese Lücke führt zu einem jährlichen Fehlbetrag von mehr als 400.000 Euro – Koblenz bildet derzeit 1.932 Schüler:innen aus den umliegenden Regionen aus.
Der Rechnungsprüfungsausschuss untersucht nun, warum die Zuschüsse trotz steigender Ausgaben nie angepasst wurden. Geprüft wird auch, ob das Versäumnis der Stadt vermeidbare finanzielle Schäden verursacht hat. Sollte Fahrlässigkeit bestätigt werden, könnte Koblenz über eine Berufshaftpflichtversicherung Schadensersatz geltend machen.
Als Reaktion hat die Stadt eine stufenweise Erhöhung der Kreisumlagen beschlossen. Ab Januar dieses Jahres steigt der Satz rückwirkend auf 300 Euro pro Schüler:in, bis 2028 soll er 400 Euro erreichen. Betroffen sind die Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Bad Kreuznach, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück, Rhein-Lahn und Westerwald.
Um künftige Finanzlücken zu vermeiden, plant Koblenz eine regelmäßige Überprüfung der Berufsschulkosten, damit die Kreiszahlungen mit den tatsächlichen Ausgaben Schritt halten. Die neuen Zuschussregelungen werden die finanzielle Belastung der Stadt zwar mildern, doch die verlorenen Einnahmen der vergangenen Jahre bleiben ein Problem. Durch rückwirkende Anpassungen und strengere Kontrollen sollen ähnliche Probleme künftig verhindert werden. Die Ergebnisse der Prüfung werden zeigen, ob weitere Entschädigungsansprüche möglich sind.







