Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen

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Eine Gruppe von Menschen, die auf einer Straße protestieren und Plakate halten, mit Gebäuden, Bäumen und Laternen im Hintergrund unter einem klaren Himmel.

Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen - Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen

Ein langjähriger Rechtsstreit um Proteste im abgerissenen Dorf Lützerath hat nun sein Ende gefunden. Das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen urteilte, dass das Versammlungsrecht von Aktivist:innen nicht verletzt wurde, als ihnen Demonstrationen auf dem Gelände untersagt wurden. Die Entscheidung folgt auf jahrelangen Widerstand gegen den Braunkohleabbau in der Region.

Lützerath, einst ein Dorf am Rand des Tagebaus Garzweiler II, entwickelte sich zu einem zentralen Symbol für Klimaschützer:innen, die sich gegen die Förderung fossiler Brennstoffe stellen. Jahre lang besetzten Protestierende das Gebiet und machten es zu einem Ort des Widerstands. Doch im Januar 2023 räumte die Polizei das Dorf gewaltsam, um Platz für die Braunkohleförderung des Energiekonzerns RWE zu schaffen.

Die Zwangsräumungen führten zu Auseinandersetzungen zwischen Aktivist:innen und Sicherheitskräften und lösten weitere juristische Klagen aus. Die Demonstrant:innen argumentierten, ihr verfassungsmäßig garantiertes Recht auf Versammlungsfreiheit sei verletzt worden, als ihnen der Zutritt zum Tagebau verwehrt wurde. Das Gericht wies die Klagen jedoch als unzulässig ab.

In der Begründung hieß es, zwar dürften Protestierende nicht auf dem Firmengelände von RWE demonstrieren, ihnen stünden jedoch angrenzende Flächen zur Verfügung. Die Behörden hatten einen alternativen Versammlungsort in der Nähe ausgewiesen, sodass die Versammlungsfreiheit nicht eingeschränkt worden sei. RWE hatte das Tagebaugelände zudem klar als nicht öffentlich zugänglich gekennzeichnet und damit unterstrichen, dass das Areal nicht mehr für öffentliche Kundgebungen genutzt werden könne.

Mit dem Urteil steht fest, dass das Betretungsverbot für den Tagebau Garzweiler II keine Verletzung der Rechte der Demonstrant:innen darstellt. Aktivist:innen bleibt es unbenommen, in den zugelassenen Bereichen nahe dem ehemaligen Dorf zu protestieren. Die Entscheidung beendet den juristischen Streit um die Räumung Lützeraths und die Einschränkungen von Protesten in der Abbauzone.

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