Karfreitag 2024: Wo Tanz, Musik und Feiern streng verboten bleiben
Claudia SeidelKarfreitag 2024: Wo Tanz, Musik und Feiern streng verboten bleiben
Karfreitag bleibt einer der strengsten "stillen Feiertage" Deutschlands – mit Vorschriften, die Musik, Tanz und öffentliche Veranstaltungen einschränken. Die Bundesländer setzen die Regeln unterschiedlich um, doch Berlin und Brandenburg halten seit langem an umfassenden Verboten für Unterhaltungsangebote fest. Auch in diesem Jahr gelten für Bewohner und Unternehmen wieder die bewährten Bestimmungen, die Besinnung statt Feierlaune in den Vordergrund stellen.
In Berlin sind öffentliche Tanzveranstaltungen am Karfreitag von 4:00 Uhr morgens bis 21:00 Uhr verboten. Zudem dürfen in Gastronomiebetrieben mit Alkoholausschank keine musikalischen Aufführungen stattfinden. Sportveranstaltungen mit musikalischer Untermalung oder Unterhaltungsprogrammen unterliegen denselben Einschränkungen.
Noch weiter gehen die Regelungen in Brandenburg: Das Landesfeiertagsgesetz untersagt dort öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel, Umzüge und die meisten Unterhaltungsveranstaltungen – und zwar von Mitternacht am Karfreitag bis Mitternacht zum Karsamstag. Tanzveranstaltungen sind speziell von Mitternacht am Karfreitag bis 4:00 Uhr morgens am Karsamstag tabu. In Lokalen mit Alkoholausschank sind über den reinen Ausschank von Speisen und Getränken hinausgehende Veranstaltungen nicht erlaubt.
Kulturministerin Manja Schüle (Brandenburg) verteidigt den strengen Kurs. "Tage der Stille und Besinnung kommen allen zugute", betont sie. Die Landesvorschriften gelten auch für Kinos, wo bestimmte Filme an diesem Tag nicht gezeigt werden dürfen.
In den vergangenen fünf Jahren haben die meisten Bundesländer ähnliche Regelungen beibehalten. Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verbieten ganztägig öffentliche Unterhaltung am Karfreitag, während Hessen und Niedersachsen die Einschränkungen bereits ab Gründonnerstag ausweiten. Berlin und Brandenburg bleiben bei ihren bewährten Zeitfenstern – mit nur geringfügigen Anpassungen bei der Freigabe von Kinofilmen.
Die langjährigen Vorschriften zwingen Veranstalter und Gastwirte Jahr für Jahr zur Planung um die "stille Zeit". Zwar gibt es zwischen den Ländern leichte Unterschiede in den Uhrzeiten, doch das Grundprinzip bleibt: Der Karfreitag steht im Zeichen der Zurückhaltung, nicht des öffentlichen Vergnügens. Mit Änderungen ist vorerst nicht zu rechnen.






