Illegale Hundezucht in Sachsen-Anhalt: Frau wegen Tierquälerei verurteilt
Claudia SeidelProzess um über 120 vernachlässigte Hunde: Frau in Sachsen-Anhalt erhält Bewährungsstrafe - Illegale Hundezucht in Sachsen-Anhalt: Frau wegen Tierquälerei verurteilt
Unlizenzierte Hundezüchterin in Sachsen-Anhalt wegen Tierquälerei zu Bewährungsstrafe verurteilt
Eine Frau, die in Sachsen-Anhalt eine illegale Hundezucht betrieb, ist wegen Tierquälerei zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Gericht verhängte zudem strenge Berufsverbote für den Umgang mit Hunden – mit Ausnahme einer Tätigkeit unter Aufsicht in tierärztlicher Funktion. Ein Mitangeklagter wurde separat zu einer Geldstrafe verurteilt und darf künftig keine Tiere mehr halten.
Bei Kontrollen im Dezember 2024 waren Hunde in menschenunwürdigen Verhältnissen auf dem Gelände entdeckt worden. Die Behörden dokumentierten bei mehreren Besuchen zwischen sieben und 92 Tiere, die unter Vernachlässigung litten. Die genaue Zahl der misshandelten Hunde blieb in den offiziellen Berichten unklar.
Die Betreiberin erhielt eine einjährige Bewährungsstrafe wegen ihrer Rolle in dem Tierquälerei-Fall. Ihr wurde untersagt, Hunde beruflich zu halten, zu versorgen oder mit ihnen zu handeln. Eine Ausnahme bildet die Arbeit als tierärztliche Hilfskraft unter Aufsicht.
Eine zweite an der Zucht beteiligte Person wurde wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt und erhielt ein dreijähriges Halte- und Umgangsverbot für Hunde.
Der Fall zeigt die Konsequenzen illegaler Hundezucht und Vernachlässigung auf. Das gegen die Frau verhängte Bewährungsurteil umfasst langfristige Einschränkungen im Umgang mit Hunden, während der Mitangeklagte mit finanziellen Sanktionen und einem mehrjährigen Tierhalteverbot rechnen muss.






