Gericht stoppt Linkspartei: AfD-Abgeordnete wegen Parkinson-Vorwürfen rehabilitiert
Noah WernerGericht stoppt Linkspartei: AfD-Abgeordnete wegen Parkinson-Vorwürfen rehabilitiert
Ein Gericht in Deutschland hat der Linkspartei untersagt, die Behauptung zu wiederholen, Abgeordnete der AfD hätten die Parkinson-Erkrankung eines Kollegen verspottet. Das Urteil folgt auf einen langwierigen Streit über eine Pressemitteilung, in der zwei AfD-Politikern vorgeworfen worden war, während einer Parlamentssitzung Symptome der Krankheit nachgeahmt zu haben.
Dreizehn AfD-Mitglieder im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hatten geklagt und argumentiert, die Vorwürfe verletzten ihre Persönlichkeitsrechte. Das Oberlandesgericht Rostock gab ihnen nun weitgehend recht und erklärte die Aussagen der Linkspartei für größtenteils unbelegt.
Der Konflikt hatte im April 2025 begonnen, als der Linken-Abgeordnete Dirk Bruhn den stellvertretenden AfD-Fraktionsvorsitzenden Enrico Schult und den parlamentarischen Geschäftsführer Thore Stein beschuldigte, während einer Rede seine Parkinson-Symptome imitiert zu haben. Die Linkspartei wiederholte den Vorwurf später in einer Pressemitteilung, woraufhin die AfD-Abgeordneten eine einstweilige Verfügung beantragten.
Ein Gericht erster Instanz hatte bereits teilweise zu ihren Gunsten entschieden und die Bezeichnung „politische und menschliche Arschlöcher“ als unzulässige persönliche Beleidigung verboten. Den Rest der Klage hatte es damals jedoch abgewiesen. Das Oberlandesgericht ging nun weiter und stellte fest, dass die Linkspartei keine Zeugen oder Beweise für ihre weitergehenden Anschuldigungen vorlegen konnte.
Die Richter räumten ein, dass Politiker scharfe Kritik aushalten müssten, betonten aber, dass unbegründete persönliche Angriffe zu weit gingen. Der AfD-Abgeordnete Thore Stein bezeichnete das Urteil als Sieg gegen „falsche Behauptungen“, die dazu dienten, „Dreck“ über sie zu werfen. Sein Kollege Enrico Schult fügte hinzu, die Linkspartei habe „leichtsinnig“ unbelegte Vorwürfe verbreitet.
Mit der nun verhängten einstweiligen Verfügung ist es den beiden betroffenen Linken-Kreisverbänden untersagt, die umstrittenen Passagen ihrer Pressemitteilung erneut zu veröffentlichen.
Die Entscheidung des Gerichts bedeutet, dass die Linkspartei ihre Vorwürfe ohne Belege nicht wiederholen darf. Das Urteil unterstreicht zudem die Grenzen politischer Rede und unterscheidet zwischen harter Kritik und unbelegten persönlichen Angriffen.
Für die AfD-Abgeordneten bestätigt das Ergebnis ihre Position, dass die Vorwürfe haltlos waren. Der Fall setzt nun ein Präzedenz dafür, wie weit politische Rhetorik gehen darf, bevor sie rechtliche Grenzen überschreitet.






