12 February 2026, 16:23

Gericht kippt umstrittene Pornografie-Sperren in Europa – und stärkt EU-Recht

Eine Karikatur eines Mannes in einem blauen Anzug, der ein Objekt hält, und einer Frau in einem rosafarbenen Kleid, die auf einem Bett liegt, beide mit besorgter Miene, mit Text darunter, der lautet: "Der Kontinentaltyrann ist gestürzt, Europa ist frei, England jubelt."

Gericht hebt Sperrbefehle gegen Pornoplattformen aufgrund EU-Recht auf - Gericht kippt umstrittene Pornografie-Sperren in Europa – und stärkt EU-Recht

Ein deutsches Gericht hat Sperranordnungen gegen mehrere Pornografie-Plattformen in Europa aufgehoben. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschied, dass die von der Landesanstalt für Medien Rheinland-Pfalz verhängten Beschränkungen rechtswidrig seien. Die Entscheidung folgt auf Klagen eines Internetdienstanbieters und des Betreibers der betroffenen Websites in den Niederlanden und dem Rheinland-Pfalz.

Im April 2024 hatte die Medienaufsicht die Zugangsanbieter angewiesen, bestimmte pornografische Seiten über DNS-Sperren zu blockieren. Die Behörde begründete dies damit, dass die von einem zyprischen Unternehmen betriebenen Plattformen keine ausreichenden Altersverifikationssysteme vorweisen könnten.

Das Gericht stellte fest, dass die Sperranordnungen keine gültige Rechtsgrundlage hätten. Es urteilte, dass nationale Vorschriften nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) aufgrund des Digital Services Act (DSA) der EU nicht mehr anwendbar seien. Die Richter kamen zudem zu dem Schluss, dass die Maßnahmen gegen das Herkunftslandprinzip verstießen, das digitale Dienstleister den Gesetzen ihres Heimat-EU-Mitgliedstaats unterwirft.

Zusätzlich verwies das Gericht darauf, dass der Landesanstalt für Medien Rheinland-Pfalz bereits untersagt worden war, gegen eine der Plattformen in Europa vorzugehen. Dies lag an laufenden Verfahren der Europäischen Kommission, die sich zu dem Fall jedoch bisher nicht öffentlich geäußert hat.

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Das Urteil kann noch vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz angefochten werden.

Die Entscheidung hebt die unmittelbare Sperrung der umstrittenen Plattformen in Europa auf. Gleichzeitig unterstreicht sie den Vorrang des EU-Rechts vor nationalen Regelungen in Fällen digitaler Dienste. Die Medienaufsicht muss nun ihr Vorgehen im Lichte der gerichtlichen Feststellungen überprüfen.