Gericht erlaubt Schedlich erneute #MeToo-Aussagen gegen Gelbhaar trotz RBB-Widerruf
Claudia SeidelGericht erlaubt Schedlich erneute #MeToo-Aussagen gegen Gelbhaar trotz RBB-Widerruf
Ein Hamburger Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten von Schedlich entschieden. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Aussagen, die Schedlich in einer eidesstattlichen Versicherung gegenüber dem Rundfunksender RBB gemacht hatte. Dieser hatte zuvor über #MeToo-Vorwürfe gegen Gelbhaar berichtet. Viele dieser Vorwürfe wurden später als unbelegt eingestuft, doch das Gericht erlaubte ihr, bestimmte Behauptungen in künftigen Diskussionen zu wiederholen.
Der Streit begann, als der RBB 2023 Berichte über #MeToo-Vorwürfe gegen Stefan Gelbhaar ausstrahlte. Der Sender entschuldigte sich später, nachdem Untersuchungen ergeben hatten, dass viele der Anschuldigungen nicht belegt werden konnten. Dennoch verlor Gelbhaar daraufhin seine sichere Nominierung für die Bundestagswahl 2025 und schied kurz darauf aus dem Parlament aus.
Gelbhaar wies die Vorwürfe stets als falsch und rufschädigend zurück. Er reichte Klage gegen Schedlich ein, die mit einer eidesstattlichen Erklärung die ursprünglichen Berichte unterstützt hatte. Das Oberlandesgericht Hamburg entschied jedoch, dass sie bestimmte Aussagen über ihn weiterhin wiederholen dürfe – welche genau, geht aus dem Urteil nicht hervor.
Der Fall zeigt, wie nachhaltig sich öffentliche Vorwürfe auswirken können, selbst wenn sie später zurückgenommen oder als haltlos erwiesen werden. Die Entschuldigung des RBB erfolgte nach einer Prüfung, die ergab, dass zentrale Behauptungen nicht verifiziert werden konnten. Dennoch waren die politischen Folgen für Gelbhaar nicht mehr rückgängig zu machen.
Mit dem Urteil darf Schedlich bestimmte Vorwürfe trotz der früheren Rücknahme durch den RBB erneut äußern. Gelbhaars Rückzug aus der Politik folgte auf den Verlust seiner gesicherten Nominierung und markierte damit das Ende seiner parlamentarischen Laufbahn. Die Entscheidung stellt die ursprünglichen Vorwürfe nicht wieder her, setzt aber einen Präzedenzfall dafür, was in künftigen öffentlichen Stellungnahmen wiederholt werden darf.







