18 June 2026, 22:04

Gericht entscheidet über blockierten Ausbau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg

Verzögerung bei der A39-Erweiterung: Wichtiges Gerichtsurteil steht bevor

Gericht entscheidet über blockierten Ausbau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg

Ausbau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt blockiert

Eine anstehende Gerichtsentscheidung könnte bald klären, ob die Bauarbeiten am südlichen Abschnitt der Autobahn A39 wiederaufgenommen werden. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht eine langjährige Klage des Umweltverbands BUND.

Die A39 soll Lüneburg und Wolfsburg verbinden und dabei durch Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter führen, bevor sie in die A7 mündet. Der südliche Abschnitt würde von Wolfsburg bis nach Ehra im nördlichen Landkreis Gifhorn verlaufen. Zudem ist zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der geplanten Anschlussstelle Ehra ein neuer Rastplatz am Tappenbecker Moor vorgesehen.

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Der BUND hatte bereits 2019 Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für diesen Abschnitt eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab dem Verband zunächst recht. Daraufhin leitete die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr im Dezember 2020 ein Ergänzungs- und Änderungsverfahren ein.

2024 reichte der BUND eine weitere Klage ein. Eine mündliche Verhandlung, ursprünglich für den 13. Mai angesetzt, wurde auf den 23. Juni verlegt. Die Entscheidung des Gerichts wird nun für Dienstag erwartet und könnte darüber entscheiden, ob die Bauarbeiten in den Bereichen Wolfsburg und Gifhorn fortgesetzt werden dürfen. Auf der Website der Autobahn GmbH ist der Planfeststellungsbeschluss für den südlichen Abschnitt derzeit als „nicht vollziehbar“ ausgewiesen, da das endgültige Urteil noch aussteht.

Das anstehende Urteil wird die Zukunft des südlichen A39-Ausbaus klären. Falls das Gericht den Behörden recht gibt, könnten die Arbeiten in den umstrittenen Abschnitten wiederaufgenommen werden. Die Entscheidung wird auch Auswirkungen auf die Pläne für den neuen Rastplatz und den Gesamtzeitplan des Projekts haben.

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