21 March 2026, 02:05

Geheime Akten: Warum das Innenministerium trotz Warnungen Asylsuchende an der Grenze abweist

Offenes Buch mit handgeschriebenem Text auf altem Papier, das Wasserzeichen aufweist, wahrscheinlich ein Dokument aus der Bundesrepublik Deutschland.

Geheime Akten: Warum das Innenministerium trotz Warnungen Asylsuchende an der Grenze abweist

Interne Dokumente des deutschen Bundesinnenministeriums belegen tiefe Besorgnis über eine Regelung, die Grenzbeamten erlaubt, Asylsuchende abzuweisen. Über 1.300 Seiten Aktenmaterial zeigen Warnungen vor rechtlichen Risiken und politischen Konsequenzen. Trotz dieser Bedenken wurde die Praxis im Mai 2025 offiziell genehmigt.

Bereits im August 2024 hatte die Abteilung B 2 des Ministeriums die Regelung als "mit erheblichen rechtlichen und politischen Risiken behaftet" eingestuft. Einen Monat später bezeichnete ein Beamter sie in einer Unterrichtung an die damalige Innenministerin Nancy Faeser als "potenziell giftig" und "nach EU-Recht rechtlich nicht haltbar".

Bis Januar 2025 gingen Beamte davon aus, dass eine mögliche Klage vor dem Europäischen Gerichtshof mindestens neun Monate in Anspruch nehmen würde. Eine weitere Rechtsstellungnahme der Europa-Abteilung des Ministeriums im März 2025 wiederholte die Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der Regelung mit EU-Vorgaben.

Aus den Dokumenten geht zudem hervor, dass Bundesländer und lokale Behörden eine "extreme Gefahr für die öffentliche Ordnung oder innere Sicherheit" nachweisen müssten, um Abweisungen zu rechtfertigen. Dennoch unterzeichnete Innenminister Alexander Dobrindt am 7. Mai 2025 eine Weisung, die die Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze offiziell erlaubte.

Seitdem werden monatlich durchschnittlich 113 Asylantragstellende an der Grenze abgewiesen. Die öffentliche Kritik wächst: Organisationen wie der Saarländische Flüchtlingsrat und der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein verurteilen die Praxis und werfen den Landesregierungen vor, illegale Abweisungen zu ermöglichen.

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Die Regelung bleibt weiterhin in Kraft – seit ihrer Einführung werden monatlich über 100 Asylsuchende abgewiesen. Rechtsexperten im Ministerium zweifeln weiterhin an ihrer langfristigen Vereinbarkeit mit dem EU-Recht an. Die Dokumente deuten darauf hin, dass weitere Klagen von Gerichten und Menschenrechtsorganisationen zu erwarten sind.

Quelle