GEAS-Reform verschärft Asylpolitik: Was sich für Schutzsuchende jetzt ändert
Greta WagnerGEAS-Reform verschärft Asylpolitik: Was sich für Schutzsuchende jetzt ändert
Deutschland hat mit der GEAS-Reform tiefgreifende Änderungen in seinem Asylsystem eingeführt. Die neuen Regelungen betreffen die Bearbeitung von Schutzsuchenden, deren Rechte sowie die Verantwortlichkeiten der Bundesländer. Mehrere Länder haben bereits Teile des Plans abgelehnt.
Die Reform beginnt mit einem Screening-Verfahren durch die Bundespolizei für alle Neuankömmlinge. Dazu gehört eine Verwundbarkeitsprüfung, um akute Bedürfnisse und besonderen Schutzbedarf zu identifizieren.
Kinder erhalten nun nach zwei Monaten einen vollen Krankenversicherungsschutz und einen verbindlichen Zugang zu Schulen. Die Änderungen ermöglichen zudem, Leistungen zu stürzen oder Unterkünfte zu verweigern, wenn ein Dublin-Beschluss vorliegt – trotz eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs, das diese Praxis für unzulässig erklärt hat.
Über die Hälfte aller Asylanträge wird künftig in beschleunigten Verfahren nach der 20-Prozent-Klausel bearbeitet. Betroffen sind Antragsteller aus Ländern mit einer Schutzquote von unter 20 Prozent. Beschleunigte Verfahren erlauben die sofortige Abschiebung nach einem BAMF-Bescheid und heben die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln auf.
Die Reform schafft mehrere parallele Asylsysteme, darunter Grenzverfahren und Abkommen mit Drittstaaten. Kritiker befürchten, dass dies die Prozesse verlangsamen und die Kosten erhöhen könnte. Zudem werden die rechtlichen Möglichkeiten ausgeweitet, die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden einzuschränken – insbesondere in Dublin-Fällen.
Die Bundesländer werden angewiesen, „Sekundärmigrationszentren“ mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit und grundlegender Versorgung einzurichten. Berlin, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz haben diese Pläne jedoch bereits abgelehnt.
Die GEAS-Reform bringt erhebliche Verschärfungen in der deutschen Asylpolitik mit sich: strengere Kontrollen, schnellere Abschiebungen sowie neue Beschränkungen bei Bewegungsfreiheit und Leistungen. Da einige Länder Teile des Konzepts ablehnen, zeichnen sich bereits mögliche Herausforderungen bei der Umsetzung ab.






