Flaggenstreit in der Weimarer Republik: Wie Hindenburgs Dekret die Gräben vertiefte
Claudia SeidelFlaggenstreit in der Weimarer Republik: Wie Hindenburgs Dekret die Gräben vertiefte
Ein erbitterter Streit um die deutsche Nationalflagge vertiefte während der Weimarer Republik die politischen Gräben. Im Mai 1926 erließ Reichspräsident Paul von Hindenburg ein neues Dekret, um den Konflikt beizulegen – doch der Schritt verschärfte die Spannungen zwischen links und rechts nur weiter.
Die Flaggendebatte schwelte bereits seit den Umbrüchen von 1918/19. Die extreme Linke, darunter die Spartakisten und später die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), forderte Rot als Nationalfarbe. Viele Konservative akzeptierten zunächst Schwarz-Rot-Gold, die Farben der neuen Republik. Doch mit der Zeit verlangten sie immer nachdrücklicher die Rückkehr zu den alten kaiserlichen Farben Schwarz-Weiß-Rot.
Die Spaltung vertiefte sich, nachdem die Alliierten den Anschluss Österreichs blockiert hatten. Die politische Rechte vereinte sich hinter den kaiserlichen Farben, während die gemäßigtere „Weimarer Koalition“ Schwarz-Rot-Gold verteidigte. Bei der Präsidentschaftswahl 1925 stand das Land gespalten da: Ein „Schwarz-Rot-Gold-Volksblock“ trat gegen einen „Schwarz-Weiß-Rot-Reichsblock“ an. Hindenburg gewann die Wahl, doch die Flaggenfrage blieb ungelöst.
Anfang 1926 drängte der parteilose Reichskanzler Hans Luther – gestützt auf einen Vorschlag der Deutschen Volkspartei (DVP) – Hindenburg zum Eingreifen. Mit der „Zweiten Flaggenverordnung“ vom 5. Mai versuchte der Reichspräsident einen Kompromiss: Deutsche diplomatische Vertretungen außerhalb Europas sollten fortan sowohl die Nationalflagge (Schwarz-Rot-Gold) als auch die Handelsflagge (Schwarz-Weiß-Rot mit den Reichsfarben in der Ecke) hissen. Doch das Dekret erfüllte nicht die Forderungen der Rechten – Luther geriet von beiden Seiten unter Beschuss.
Hindenburg veröffentlichte später einen offenen Brief und forderte eine verfassungsmäßige Lösung, um das Land zu einen. Selbst Edwin Redslob, der als Reichskunstwart künstlerische Streitfragen klären sollte, scheiterte jedoch an einem einheitlichen Entwurf. Die Verordnung hatte die Gräben nur versteinert und sichergestellt, dass die Flaggenfrage weiter schwelen würde.
Das Dekret von 1926 milderte den Konflikt kaum. Zwar wehten über den Auslandsvertretungen nun zwei Flaggen, doch im Inland blieben die Spannungen bestehen. Der Streit um die nationalen Symbole spiegelte – und verschärfte – die politischen Brüche der Weimarer Zeit.







