FKA Twigs verklagt Shia LaBeouf wegen unzulässiger Schweigepflicht-Klausel
Emilia KönigFKA Twigs verklagt Shia LaBeouf wegen unzulässiger Schweigepflicht-Klausel
FKA Twigs hat eine neue Klage gegen ihren ehemaligen Partner, den Schauspieler Shia LaBeouf, eingereicht. Die Sängerin wirft ihm vor, eine rechtswidrige Vertraulichkeitsvereinbarung genutzt zu haben, um sie am Sprechen über sexuellen Missbrauch zu hindern. Diese rechtliche Aktion folgt auf einen zuvor 2025 außergerichtlich geschlichteten Fall.
Twigs verklagte LaBeouf erstmals 2020 und beschuldigte ihn "unerbittlicher Gewalt" während ihrer Beziehung. Der Fall wurde später beigelegt, doch ihre Anwältin behauptet nun, die Vereinbarung habe eine unzulässige Geheimhaltungsklausel enthalten. Laut der neuen Klage verhindert diese Klausel, dass sie über ihre eigenen Erlebnisse als Überlebende sexualisierter Gewalt spricht.
2023 räumte LaBeouf öffentlich frühere missbräuchliches Verhalten ein und entschuldigte sich bei den von ihm Verletzten. Gleichzeitig bestritt er jedoch einige der konkreten Vorwürfe von Twigs, während er generell Verantwortung für sein Handeln übernahm. In der aktuellen Klageschrift wird argumentiert, er habe die außergerichtliche Einigung genutzt, um einen öffentlichen Prozess und mögliche finanzielle Strafen zu umgehen.
Twigs' Rechtsvertreter betonen, es gehe in diesem neuen Verfahren nicht um finanzielle Entschädigung. Vielmehr ziele die Klage darauf ab, "ein Unrecht wiedergutzumachen" und anderen Opfern sexualisierter und häuslicher Gewalt beizustehen. Ihre Anwältin bezeichnet die Geheimhaltungsklausel als Teil eines "fortgesetzten Versuchs, sie zum Schweigen über den Missbrauch zu bringen".
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die Klausel Twigs' Recht verletzt, über ihre Erfahrungen zu sprechen. Sollte die Klage erfolgreich sein, könnte sie einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie Überlebende von Missbrauch rechtlich daran gehindert werden, ihre Geschichten zu teilen. Das Ergebnis könnte auch die künftige Verwendung solcher Geheimhaltungsklauseln in vergleichbaren Verglichen beeinflussen.






