FC Alemannia 1916 sichert sich vorzeitige Erbbaurechtsverlängerung bis 2052
Claudia SeidelFC Alemannia 1916 sichert sich vorzeitige Erbbaurechtsverlängerung bis 2052
FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V. sichert sich vorzeitige Verlängerung des Erbbaurechts um zehn Jahre
Der Verein FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V. hat eine vorzeitige Verlängerung seines Erbbaurechts um zehn Jahre erwirkt. Die vom Stadtrat gebilligte Entscheidung garantiert dem Club die langfristige Nutzung seiner Anlagen. Die neue Vereinbarung läuft nun bis 2052 statt wie ursprünglich vorgesehen bis 2042.
Das ursprüngliche Erbbaurecht des Vereins war 1982 eingerichtet worden. Da der Pachtvertrag 2042 auslaufen sollte, beantragte die Organisation eine vorzeitige Verlängerung, um anstehende Sanierungsmaßnahmen zu ermöglichen. Der Stadtrat stimmte dem Antrag unter Beibehaltung der bisherigen finanziellen Konditionen zu.
Die jährliche Bodenrente bleibt unverändert bei 2.937,73 Euro. Über die zehnjährige Laufzeit der Verlängerung summiert sich dies auf 29.377,30 Euro. Da der Transaktionswert unter der Schwelle von 125.000 Euro bleibt, waren keine weiteren Beschlüsse des Stadtrats erforderlich.
Die Verlängerung schafft Planungssicherheit für sowohl den Verein als auch die Stadt. Zudem sichert sie die Förderfähigkeit für öffentliche Mittel, die künftige Entwicklungsprojekte auf dem Gelände unterstützen sollen.
Der Vertrag garantiert dem FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V. die weitere Nutzung des Grundstücks bis 2052. Der Verein kann nun mit den Renovierungsplänen voranschreiten, während die finanziellen Rahmenbedingungen stabil bleiben. Die Zustimmung des Stadtrats vereinfacht das Verfahren, da keine zusätzlichen Schritte mehr nötig sind.






