10 May 2026, 16:04

Familienrechtsreform: Strengere Regeln gegen häusliche Gewalt zum Schutz von Kindern

Plakat mit der Aufschrift "Executive Orders Protecting Reproductive Rights" in fetter schwarzer Schrift auf einem weißen Hintergrund, eingerahmt von einem schmalen schwarzen Rand, mit einer Grafik einer Person mit ausgestreckten Armen.

Familienrechtsreform: Strengere Regeln gegen häusliche Gewalt zum Schutz von Kindern

Das Bundesjustizministerium hat eine Reform des Familienrechts vorgeschlagen, die Kinder besser vor häuslicher Gewalt schützen soll. Nach den Entwurfplänen könnten Richter gewalttätigen Eltern den Umgang mit ihren Kindern verbieten – selbst wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen das Kind richtete. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) treibt die Initiative voran, um den Opferschutz zu stärken.

Die Reform würde Familiengerichten die Möglichkeit geben, vorübergehende oder dauerhafte Umgangsverbote zu verhängen. Betroffen wären Fälle, in denen ein Elternteil Gewalt gegen den anderen ausgeübt hat und das körperliche Wohl des Kindes gefährdet ist. Die Gerichte würden jeden Fall einzeln prüfen und dabei Schwere, Häufigkeit und Wiederholungsgefahr der Gewalttaten abwägen.

Auch weniger weitreichende Maßnahmen wie begleitete Besuche könnten eingeführt werden. Das Ministerium betont, dass vollständige Verbote nur als letztes Mittel eingesetzt werden sollen, da der Ausschluss eines Elternteils als schwerwiegender Schritt gilt. Gleichzeitig räumen Beamte ein, dass Kinder selbst dann schwer unter familiärer Gewalt leiden, wenn sie nicht unmittelbar betroffen sind.

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Der Entwurf sieht keine automatischen Verbote vor, sondern setzt auf Einzelfallentscheidungen. Richter müssten die konkreten Risiken bewerten, bevor sie über Umgangsbeschränkungen entscheiden.

Sollte die Reform verabschiedet werden, würde dies eine deutliche Wende in der Behandlung von Fällen häuslicher Gewalt durch Familiengerichte bedeuten. Gewalttätige Eltern könnten strengeren Auflagen beim Umgang mit ihren Kindern unterliegen, wobei der Schutz des Kindes im Vordergrund stünde. Der Gesetzentwurf wartet nun auf weitere Prüfung, bevor er in Kraft treten kann.

Quelle