31 March 2026, 00:06

Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen umstrittenem Slogan "Alles für Deutschland"

Detailierte alte Karte von Weimar, Deutschland, zeigt Straßen, Gebäude und Sehenswürdigkeiten mit begleitendem Text über die Bevölkerung und bemerkenswerte Merkmale der Stadt.

Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen umstrittenem Slogan "Alles für Deutschland"

Deutsche Behörden haben ein Ermittlungsverfahren gegen das konservative Online-Magazin Achse des Guten eingeleitet. Anlass ist eine Beschwerde über einen im Mai 2024 veröffentlichten Artikel, in dem ein historischer Slogan wiedergegeben wurde, der in den letzten Monaten vermehrt in die rechtliche Kritik geraten ist.

Ausgelöst wurde der Fall durch eine anonyme Anzeige bei Hessen Gegen Hetze, einer Meldestelle für illegale Online-Inhalte. Diese leitete die Beschwerde an das Bundeskriminalamt (BKA) weiter, das den Vorgang anschließend an das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) übergab. Der betroffene Artikel mit dem Titel "Selbst Sozialdemokraten riefen 'Alles für Deutschland'" enthielt die Phrase "Alles für Deutschland" – einen Spruch, der aus einem 1931 in der SPD-nahen Zeitung Das Reichsbanner veröffentlichten Beitrag stammt.

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Der Slogan ist in Deutschland umstritten. 2024 wurde der rechtsextreme AfD-Politiker Björn Höcke zweimal wegen der Verwendung derselben Parole in öffentlichen Reden zu Geldstrafen verurteilt. Allerdings erlaubt das deutsche Recht die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole, sofern sie der politischen Bildung oder historischen Berichterstattung dienen.

Achse des Guten wurde 2004 von dem ehemaligen Spiegel-Journalisten Henryk M. Broder und dem Ex-Stern-Reporter Dirk Maxeiner gegründet. Die Plattform bezeichnet sich selbst als liberal-konservativ und veröffentlicht seit zwei Jahrzehnten Kommentare zu politischen und kulturellen Themen.

Das bayerische LKA prüft nun, ob der Artikel gegen geltendes Recht verstößt. Entscheidend wird sein, ob die im Beitrag dargelegte historische Einordnung den rechtlichen Anforderungen für eine Ausnahmegenehmigung entspricht. Bisher liegen keine weiteren Details zur Ermittlung vor.

Quelle