Drei Personen lösen Großalarm auf Müngstener Brücke aus – Bahnverkehr lahmgelegt
Greta WagnerDrei Personen lösen Großalarm auf Müngstener Brücke aus – Bahnverkehr lahmgelegt
Drei Personen bei unerlaubtem Betreten der Müngstener Brücke erwischt
Am Sonntag, dem 8. März, kurz nach Mittag, wurden drei Personen dabei ertappt, wie sie sich unerlaubt auf der Müngstener Brücke aufhielten. Ihr Eindringen zwang die Behörden, den Bahnverkehr für über 40 Minuten einzustellen. Einsatzkräfte aus mehreren Städten rückten aus, was erhebliche Kosten verursachte und mögliche rechtliche Konsequenzen für die Beteiligten nach sich zieht.
Augenzeugen berichteten, gegen 12:05 Uhr drei Personen in der Nähe der Brücke gesehen zu haben. Als die Bundespolizei eintraf, entdeckten die Beamten zwei Erwachsene und ein Kind im Gleisbereich, wo sie sich widerrechtlich aufhielten. Die Strecke zwischen Wuppertal und Solingen wurde umgehend gesperrt und blieb von 12:09 Uhr bis 12:50 Uhr geschlossen.
Die beiden Erwachsenen gaben später an, einer Navigations-App gefolgt zu sein, die sie auf die Brücke geführt habe. Die Bundespolizei betonte jedoch, dass sichtbar angebrachte Verbotszeichen unabhängig von App-Anweisungen zu beachten seien. Infolgedessen leitete die Polizei Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Hausfriedensbruchs gegen die beiden ein.
Der Vorfall löste einen Großalarm aus: Die Feuerwehr Solingen setzte Fahrzeuge und Personal ein, wobei Kosten in Höhe von etwa 656 Euro entstanden. Die Bundespolizei gab 99,60 Euro für den Einsatz aus, während die Wuppertaler Polizeidirektion jedem der Kostenschuldner später 118,50 Euro in Rechnung stellte. Die Stadt Solingen erließ formell Kostenbescheide nach Landesrecht, während Remscheid noch prüft, ob es seine Auslagen erstattet verlangen wird.
Der Fall befindet sich derzeit in der Anhörungsphase; ein Termin für eine abschließende Entscheidung der Remscheider Behörden steht noch nicht fest.
Das unerlaubte Betreten der Brücke führte zu erheblichen Behinderungen im Schienenverkehr und verursachte hohe Einsatzkosten. Die Behörden machten deutlich, dass das Ignorieren von Sicherheitshinweisen – selbst unbeabsichtigt – rechtliche Folgen und finanzielle Strafen nach sich ziehen kann. Das Ergebnis der laufenden Verfahren wird zeigen, ob die Beteiligten die entstandenen Kosten in voller Höhe tragen müssen.







