DAK-Gesundheit verschärft Regeln für Apotheken bei Preis- und Mehrwertsteuer-Angaben
Greta WagnerDAK-Gesundheit verschärft Regeln für Apotheken bei Preis- und Mehrwertsteuer-Angaben
Apotheken, die mit der DAK-Gesundheit zusammenarbeiten, müssen sich künftig auf strengere Vorgaben bei der Preis- und Mehrwertsteuer-Angabe einstellen. Ab dem 1. Mai 2026 können falsche oder unvollständige Angaben zu Ablehnungen oder Abrechnungsstreitigkeiten führen. Der Krankenversicherer hat klare Anforderungen für die automatisierte Abrechnung definiert.
Nach den neuen Richtlinien müssen Apotheken sowohl Preise als auch die jeweilige Mehrwertsteuer-Kennzeichnung in Kostenvoranschlägen und Rechnungen angeben. Bei Nettopreisen (ohne Mehrwertsteuer) ist der korrekte Steuersatz anzugeben – entweder "Netto (regulärer Mehrwertsteuersatz)" oder "Netto (ermäßigter Mehrwertsteuersatz)". Der reguläre Satz wird mit "1", der ermäßigte mit "2" gekennzeichnet.
Sollten vertraglich Bruttopreise (inklusive Mehrwertsteuer) vereinbart sein, muss dennoch der zutreffende Mehrwertsteuer-Hinweis angegeben werden. Gleiches gilt bei einer Mehrwertsteuerbefreiung. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben drohen finanzielle Sanktionen oder Verzögerungen in der Bearbeitung.
Die DAK-Gesundheit betont, dass korrekte Angaben verpflichtend sind. Die Änderungen sollen die Abrechnungsprozesse vereinfachen und Fehler in automatisierten Systemen reduzieren. Die aktualisierten Regeln treten am 1. Mai 2026 in Kraft. Apotheken müssen sicherstellen, dass ihre Abrechnungssysteme bis dahin die neuen Anforderungen zu Mehrwertsteuer und Preisen erfüllen. Bei Verstößen könnten Zahlungen gestört werden oder es zu Konflikten mit dem Versicherer kommen.






