23 April 2026, 14:13

Bundestag beschließt historisches Beschleunigungsgesetz für öffentliche Aufträge

Schwarz-weißer architektonischer Grundriss des ehemaligen Bundeskanzleramtes, der detaillierte Layout mit beschrifteten Räumen und strukturellen Elementen zeigt.

Bundestag beschließt historisches Beschleunigungsgesetz für öffentliche Aufträge

Der Bundestag hat das Beschleunigungsgesetz für öffentliche Aufträge verabschiedet – eine weitreichende Reform, die das öffentliche Vergabewesen beschleunigen soll. Das neue Gesetz führt Maßnahmen ein, um Bürokratie abzubauen, digitale Prozesse zu fördern und die Vergabe von Aufträgen zu vereinfachen.

Die Regierungskoalition einigte sich nach langen Verhandlungen auf einen gemeinsamen Ansatz, um öffentliche Vergabeverfahren zu beschleunigen. Ein entscheidender Durchbruch gelang mit einem Kompromiss zur Losaufteilung: Ausnahmen sind nun aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen möglich.

Das Gesetz ermöglicht es öffentlichen Auftraggebern, umfassende Verträge für dringende Bauvorhaben zu vergeben – darunter Projekte, die aus dem Sondervermögen des Bundes oder Bundesverkehrswegeprogrammen finanziert werden. Kommunale Wohnungsbaugesellschaften und lokale Behörden könnten jedoch leer ausgehen, da sie von dieser Förderung ausgeschlossen bleiben.

Wirtschaftsverbände hatten sich vehement für diese Änderungen eingesetzt, die während der Verhandlungen zunächst unwahrscheinlich schienen. Die endgültige Fassung des Gesetzes enthält zudem strengere Regeln für Direktvergaben und Verhandlungsverfahren sowie Maßnahmen zur Entflechtung von Bürokratie und zur Digitalisierung.

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Das Beschleunigungsgesetz für öffentliche Aufträge setzt auf ein Gleichgewicht zwischen Tempo und Fairness bei öffentlichen Aufträgen. Es soll Unternehmen aller Größenordnungen faire Wettbewerbschancen bieten und gleichzeitig Verzögerungen sowie Kosten reduzieren. Die Reformen treten nun in Kraft und werden die Abwicklung öffentlicher Projekte grundlegend verändern.

Quelle