Bundesrat will Untermieter besser vor Kündigungen und Ausbeutung schützen
Claudia SeidelBundesrat will Untermieter besser vor Kündigungen und Ausbeutung schützen
Ein neuer Vorstoß im deutschen Bundesrat zielt darauf ab, den Schutz von Untermietern vor Kündigungen zu stärken. Die Initiative kommt zu einer Zeit, in der die Wohnungsmärkte – insbesondere in Großstädten, wo viele auf Untervermietungen angewiesen sind – unter starkem Druck stehen, oft ohne ausreichende rechtliche Absicherung. Nun drängen Abgeordnete auf klarere Regelungen, um Missbrauch zu verhindern und gleichzeitig eine fairere Behandlung derer zu gewährleisten, die in Wohngemeinschaften oder ähnlichen Konstellationen leben.
Das Bundesgerichtshof urteilte am 28. Januar 2026, dass Hauptmieter ihre Wohnungen nicht gewinnorientiert untervermieten dürfen (Aktenzeichen: VIII ZR 228/23). Dieses Urteil schuf zwar einen Präzedenzfall, ließ jedoch Lücken in der Regulierung von Untermietverhältnissen. Nach geltendem Recht fehlen Vermietern häufig zentrale Informationen über Untermietverträge oder sogar die Identität der Untermieter.
Der aktuelle Vorstoß des Bundesrats soll diese Regelungslücken schließen. Vorgesehen ist, dass Hauptmieter künftig verpflichtet werden, ihrem Vermieter alle Bedingungen des Untermietvertrags offenzulegen. Gleichzeitig würde es Untermietern erleichtert werden, den Hauptmietvertrag zu übernehmen, falls der ursprüngliche Mieter auszieht. Zudem soll eine Mindestkündigungsfrist eingeführt werden, um plötzliche Räumungen zu verhindern.
Ein weiterer zentraler Punkt des Entwurfs ist das Verbot gewinnorientierter Untervermietungen durch Vermieter. Die Initiative betont jedoch, dass es nicht darum gehe, Untermietverhältnisse generell einzuschränken. Vielmehr stehe im Vordergrund, rechtliche Klarheit zu schaffen, schutzbedürftige Untermieter abzusichern und Ausbeutung in einem angespannten Wohnungsmarkt zu unterbinden.
Sollten die Reformen verabschiedet werden, hätten Untermieter mehr Planungssicherheit, während Vermieter bessere Kontrollmöglichkeiten erhielten. Die neuen Regeln würden zudem die gerichtliche Haltung gegen gewinnorientierte Untervermietungen unterstreichen. Derzeit wartet der Vorschlag auf weitere Beratungen im Bundesrat, bevor mögliche Änderungen in Kraft treten können.






