Bundesländer fordern Rückkehr zum Integrationszuschuss für Geflüchtete
Emilia KönigBundesländer fordern Rückkehr zum Integrationszuschuss für Geflüchtete
Eine Gruppe deutscher Bundesländer setzt sich für die Wiedereinführung eines festen Integrationszuschusses für Geflüchtete ein. Sie argumentieren, dass die aktuellen Pauschalzahlungen pro Person die steigenden Kosten nicht mehr decken. Die Integrationsministerin von Nordrhein-Westfalen, Verena Schäffer, hat die Forderung nach einer Reform vorangetrieben und das bestehende System als unzureichend bezeichnet.
Von 2016 bis 2023 erhielt die Länder jährlich eine Globalzuweisung vom Bund, um flüchtlingsbezogene Ausgaben zu decken. Diese Mittel erreichten 2019 mit 2,44 Milliarden Euro ihren Höchststand. Seit 2024 wird stattdessen eine Pro-Kopf-Zahlung von 7.500 Euro für jeden neuen Asylantragsteller geleistet.
Schäffer, Mitglied der Grünen, erklärte der Neuen Osnabrücker Zeitung, dass Kommunen zunehmend Schwierigkeiten hätten, Integrationsleistungen zu finanzieren. Sie betonte, dass die Unterstützung des Bundes unverzichtbar sei, um die grundlegende Infrastruktur aufrechtzuerhalten. Ohne diese Hilfe stünden die lokalen Behörden vor wachsendem finanziellen Druck.
Bisher unterstützen acht Bundesländer den Vorstoß Nordrhein-Westfalens. Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen haben sich der Forderung angeschlossen. Ihr Ziel ist es, das frühere System der Globalzuweisung dauerhaft wieder einzuführen.
Die Initiative der Länder unterstreicht die finanzielle Belastung der Kommunen durch die Integration von Geflüchteten. Eine Rückkehr zum alten Fördermodell würde planbarere Unterstützung bieten. Die Bundesregierung hat sich zu dem Vorschlag bisher noch nicht geäußert.






