Bundesarbeitsgericht stoppt Honorar-Rückforderungen bei Freiberuflern nach jahrelanger Zusammenarbeit
Bundesarbeitsgericht stoppt Honorar-Rückforderungen bei Freiberuflern nach jahrelanger Zusammenarbeit
Ein richtungsweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts stoppt Unternehmen daran, Honorare an Freiberufler zurückzufordern – selbst wenn deren Tätigkeit im Nachhinein als Arbeitsverhältnis eingestuft wird. Die Entscheidung verlagert rechtliche und finanzielle Risiken auf die Arbeitgeber und erschwert es, nach Jahren der Zusammenarbeit Zahlungen zurückzuverlangen.
Im Mittelpunkt des Falls stand ein Streit zwischen der Deutschen Rentenversicherung Bund, die von einem Unternehmen die Rückabwicklung von Zahlungen an einen Freiberufler gefordert hatte. Die Behörde argumentierte, das Arbeitsverhältnis hätte als abhängige Beschäftigung eingestuft werden müssen. Das Gericht urteilte jedoch, dass allein die Bewertung der Rentenversicherung nicht ausreiche, um eine Rückforderung durchzusetzen.
Nach dem neuen Urteil müssen Arbeitgeber nun eigenständig nachweisen, dass ein Arbeitsverhältnis bestand. Handelten Freiberufler in gutem Glauben – in dem Glauben, ihre Honorare nach langjähriger Zusammenarbeit gesichert zu sein –, können Rückforderungsansprüche als Rechtsmissbrauch abgewiesen werden. Das Gericht betonte zudem, dass Unternehmen bei der Vertragsgestaltung und der Überprüfung des Beschäftigtenstatus vor der Einstellung größere Sorgfalt walten lassen müssen. Rechtsexperten bewerten die Entscheidung als Einschnitt: Sie überträgt die Verantwortung für die korrekte Einstufung vollständig auf die Unternehmen und verlangt strengere Kontrollen sowie klarere Vertragsbedingungen. Freiberufler und Solo-Selbstständige profitieren nun von stärkerem rechtlichem Schutz vor nachträglichen Forderungen.
Die Konsequenz: Unternehmen können sich nicht länger auf die Einschätzungen der Rentenversicherung verlassen, um Honorare von Freiberuflern zurückzufordern. Sie müssen künftig umfassende Statusprüfungen durchführen und sicherstellen, dass Verträge das tatsächliche Arbeitsverhältnis korrekt abbilden. Das Urteil stärkt die Rechte von Freiberuflern, während es gleichzeitig den administrativen und finanziellen Aufwand für Unternehmen erhöht.
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