18 January 2026, 01:55

Brandenburg belohnt Nachbarschaftshilfe mit monatlicher Aufwandsentschädigung bis 131 Euro

Ein offenes Buch mit einer detaillierten Karte von Brandenburgs geografischen Merkmalen auf einer schwarzen Oberfläche.

Brandenburg stärkt die Nachbarschaftshilfe für pflegebedürftige Menschen - Brandenburg belohnt Nachbarschaftshilfe mit monatlicher Aufwandsentschädigung bis 131 Euro

Brandenburg führt neues Programm zur Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ein

Am Montag wird Sozialministerin Britta Müller in Potsdam die Details einer neuen Initiative vorstellen, mit der das Land ehrenamtliche Helferinnen und Helfer offiziell anerkennt, die im Alltag Nachbarn in ihrer Umgebung unterstützen. Brandenburg ist Heimat für über 190.000 Menschen, die auf häusliche Pflege angewiesen sind. Viele von ihnen benötigen regelmäßig Hilfe beim Einkaufen, im Haushalt oder bei Fahrten zu Terminen.

Bisher bleibt nachbarschaftliche Unterstützung meist unbezahlte Selbstverständlichkeit. Das neue Programm ermöglicht es Pflegebedürftigen nun, ihren Helfern einen kleinen Aufwandsentschädigung zu gewähren. Ehrenamtliche können künftig bis zu 131 Euro monatlich erhalten – finanziert über die Pflegeversicherung. Damit übernimmt Brandenburg ein Modell, das bereits in mehreren Bundesländern etabliert ist: Ein Entlastungsbetrag soll die Belastung für Familien verringern. Die Erstattung kann zudem rückwirkend beantragt werden, was zusätzliche finanzielle Spielräume schafft.

Bei der Vorstellung am Montag wird Britta Müller erläutern, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um als anerkannte Nachbarschaftshelferin oder -helfer tätig zu werden. Ziel ist es, die Unterstützungsangebote auszubauen und sicherzustellen, dass Bedürftige zuverlässige Hilfe vor Ort erhalten.

Mit der Initiative will das Land die gemeindebasierte Pflege in Brandenburg stärken. Durch die formale Anerkennung der Nachbarschaftshilfe soll der Alltag von Pflegebedürftigen erleichtert werden. Die Anträge auf den Aufwandsentschädigung werden über die bestehenden Kanäle der Pflegeversicherung abgewickelt.