09 December 2025, 10:09

Betrüger lockt mit Alkohol-Eis – 2,5 Millionen Euro Investorenverlust

Eine Kugel Eiskrem auf einer Oberfläche.

Investoren mit angeblich einträglicher Eiskremschnaps-Idee getäuscht: Haftstrafe - Betrüger lockt mit Alkohol-Eis – 2,5 Millionen Euro Investorenverlust

Investoren mit angeblich einträglicher Eiskremschnaps-Idee getäuscht: Haftstrafe

Investoren mit angeblich einträglicher Eiskremschnaps-Idee getäuscht: Haftstrafe

Investoren mit angeblich einträglicher Eiskremschnaps-Idee getäuscht: Haftstrafe

2025-12-09T09:37:26+00:00

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Betrüger mit vermeintlich lukrativer Alkohol-Eis-Idee: Haftstrafe für Investorenbetrug

Betrüger mit vermeintlich lukrativer Alkohol-Eis-Idee: Haftstrafe für Investorenbetrug

Betrüger mit vermeintlich lukrativer Alkohol-Eis-Idee: Haftstrafe für Investorenbetrug

Ein 61-jähriger Mann aus Mönchengladbach ist zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er einen Investitionsbetrug in Höhe von 2,5 Millionen Euro gestanden hatte. Das betrügerische Geschäftskonzept drehte sich um ein nie realisiertes Alkohol-Eis, dessen Erlöse stattdessen für private Ausgaben verwendet wurden.

Der Angeklagte hatte mehrere Anleger dazu überredet, in seine vermeintlich innovative Geschäftsidee zu investieren – mit dem Versprechen hoher Renditen durch ein neuartiges Speiseeis mit Alkohol. Statt das Vorhaben umzusetzen, leitete er die eingeworbenen Gelder jedoch für persönliche Zwecke um.

Durch eine Verständigung im Prozess bekannte sich der Mann schuldig und erhielt eine mildernde Strafe. Das Gericht bestätigte die dreieinhalbjährige Haftstrafe nach Prüfung der Beweise für die Veruntreuung der Mittel.

Unterdessen hält sich sein mutmaßlicher Komplize in Thailand auf und entzieht sich so der Strafverfolgung. Die thailändischen Behörden haben bisher keine Schritte eingeleitet, da der Beschuldigte ein ärztliches Attest vorlegte, das ihn als reise- und verhandlungsunfähig einstuft. Dadurch bleiben deutschen Ermittlern die Hände gebunden, um Anklage gegen ihn zu erheben.

Die Betrugsopfer erlitten Gesamtverluste von über 2,5 Millionen Euro. Der Verurteilte wird seine Strafe in Deutschland verbüßen, während die rechtliche Situation seines Komplizen weiterhin ungeklärt bleibt. Aufgrund der medizinischen Ausnahmesituation scheinen Möglichkeiten zur Auslieferung oder Anklageerhebung derzeit begrenzt.