13 March 2026, 06:06

Baden-Württemberg stoppt Apothekenstreik – Protest nur noch eingeschränkt möglich

Ein Plakat mit Text über Arzneimittelpreisdifferenzen im Jahr 2022, darunter ein paar Flaschen und eine Spritze.

Baden-Württemberg stoppt Apothekenstreik – Protest nur noch eingeschränkt möglich

Landweiter Apothekenprotest am 23. März 2026: Baden-Württemberg erklärt Streik für rechtswidrig

Ein für den 23. März 2026 geplanter bundesweiter Protest von Apotheken sieht sich in Baden-Württemberg mit rechtlichen Hürden konfrontiert. Die von deutschen Apothekerverbänden organisierte Aktion sollte Schließungen und Demonstrationen in Großstädten umfassen. Die Behörden des Landes haben die geplanten Betriebsschließungen nun jedoch für unzulässig erklärt – die Veranstalter müssen ihre Strategie anpassen.

Zu dem Protest hatten die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) und weitere Apothekerverbände aufgerufen. Sie fordern eine Erhöhung der Packgebühr von 8,35 auf 9,50 Euro und lehnen die geplante Reform zu "Apotheken ohne Apotheker" der Bundesregierung ab. Ursprünglich war vorgesehen, die Apotheken komplett zu schließen und lediglich Notdienste über Bereitschaftsapotheken aufrechtzuerhalten.

Das Sozialministerium Baden-Württembergs stufte den Streik als rechtswidrig ein – nach geltenden Vorschriften dürfen Apotheken nur an einem Tag pro Woche für drei Stunden schließen, was auf den Protesttag nicht übertragbar sei. Daraufhin zog die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg ihren offiziellen Aufruf zu Schließungen zurück.

Apothekenleiter können zwar weiterhin eigenständig entscheiden, ihre Türen zu schließen, tragen dafür aber nun die persönliche Verantwortung. Die ABDA schlägt stattdessen alternative Protestformen vor, etwa das Tragen von Warnwesten durch das Personal, gedimmtes Licht oder die Bedienung der Kunden über Notfallschalter.

Der Protest findet wie geplant am 23. März 2026 statt, allerdings mit geringerer Beteiligung in Baden-Württemberg. Apotheken, die geöffnet bleiben, können stattdessen symbolische Aktionen durchführen. Die rechtliche Entscheidung schränkt zwar die Wirkung des Streiks ein, lenkt den Fokus aber weiterhin auf die zentralen Forderungen.

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