Autor gewinnt Prozess: Warum Paragraf 188 die Meinungsfreiheit bedroht
Claudia SeidelAutor gewinnt Prozess: Warum Paragraf 188 die Meinungsfreiheit bedroht
Ein deutscher Autor hat einen Rechtsstreit gewonnen, nachdem er wegen eines Tweets aus dem Jahr 2020, in dem er den CDU-Politiker Philipp Amthor als „rassistischen Arschloch“ bezeichnete, zu einer Strafe verurteilt worden war. Das Verfahren wurde nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs eingeleitet – und zwar von der Staatsanwaltschaft ohne eine Anzeige Amthors. Das Urteil hat die Debatte neu entfacht, ob das umstrittene Gesetz mehr Schaden als Nutzen anrichtet.
Ursprünglich war gegen den Autor ein Strafbefehl über 90 Tagessätze wegen Beleidigung eines Politikers verhängt worden. Die Anklage argumentierte, der Tweet verstoße gegen Paragraf 188, der die üble Nachrede und Verleumdung von Amtsträgern unter Strafe stellt. Anders als bei herkömmlichen Beleidigungsklagen wurde dieses Verfahren „im öffentlichen Interesse“ geführt – eine formelle Beschwerde Amthors war daher nicht erforderlich.
Der Autor hatte zuvor bereits einen Vorfall gemeldet, bei dem ihm ein Mann ins Gesicht gespuckt hatte, doch das Verfahren war eingestellt worden. Diese Erfahrung – kombiniert mit dem aktuellen Prozess – ließ ihn zweifeln, wie solche Gesetze normale Bürger treffen. Er argumentierte, Paragraf 188 könnte die Feindseligkeit gegenüber Politikern sogar noch verstärken, statt sie zu schützen.
Die Kritik an dem Gesetz wächst, selbst der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit hat dessen Potenzial, die freie Rede einzuschränken, scharf verurteilt. Der Autor fordert nun die Abschaffung oder Reform der Regelung und warnt, sie berge die Gefahr, Spaltungen zu vertiefen, statt sie zu verhindern.
Das Gericht entschied zwar zugunsten des Autors, doch der Fall wirft grundsätzliche Fragen zu Paragraf 188 auf. Rechtswissenschaftler und Verteidiger der Meinungsfreiheit hinterfragen weiterhin, ob das Gesetz seinen eigentlichen Zweck erfüllt. Die Diskussion, wie der Schutz von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens mit der freien Meinungsäußerung in Einklang zu bringen ist, bleibt damit ungelöst.







