Apotheken drohen bis zu 300.000 Euro Strafe für illegale Medikamenten-Rabatte
Greta WagnerApotheken drohen bis zu 300.000 Euro Strafe für illegale Medikamenten-Rabatte
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) fordert schärfere Strafen für Apotheken, die gegen die Preisvorschriften für verschreibungspflichtige Medikamente verstoßen. Nach den neuen Vorschlägen könnten bei Verstößen Bußgelder von bis zu 300.000 Euro verhängt werden. Im Fokus stehen illegale Rabatte, insbesondere von niederländischen Versandapotheken, die weiterhin die deutschen Festpreisregelungen umgehen.
Aktuell legt das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) in Deutschland die Preise für verschreibungspflichtige Arzneimittel fest. Dennoch bieten einige niederländische Apotheken deutschen Kunden weiterhin unerlaubte Nachlässe an. Die ABDA verlangt, dass solche Verstöße künftig als formelle Ordnungswidrigkeiten im Sozialrecht geahndet werden.
Der Verband schlägt vor, bestehende vertragliche Sanktionen in direkte Geldstrafen umzuwandeln. Wiederholt auffällige Apotheken könnten zudem vorübergehend von der Belieferung von Versicherten ausgeschlossen werden. Zur Durchsetzung dieser Maßnahmen soll das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) die Aufsicht übernehmen.
Kernstück des Plans ist eine Änderung des SGB V, die Rabatte, Boni oder ähnliche Anreize für verschreibungspflichtige Medikamente explizit verbietet. Zwar geben niederländische Behörden an, allgemeine Apothekenkontrollen durchzuführen, doch konkrete Fälle illegaler Preisnachlässe wurden in den letzten Jahren nicht quantifiziert.
Falls die Reform beschlossen wird, verschärft sich die Kontrolle über die Preise für verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschland. Apotheken, die unerlaubte Rabatte gewähren, müssen mit hohen Strafen und Lieferbeschränkungen rechnen. Das BAS würde eine zentrale Rolle bei der Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften einnehmen.






