27 February 2026, 16:11

AfD feiert Teilerfolg im Streit mit dem Verfassungsschutz – doch der Konflikt geht weiter

Ein roter Stempel mit der Aufschrift "Deutsches Reich" auf schwarzem Hintergrund.

AfD-Politiker will den Inlandsgeheimdienst in MV abschaffen - AfD feiert Teilerfolg im Streit mit dem Verfassungsschutz – doch der Konflikt geht weiter

Die rechtspopulistische AfD hat in einem Rechtsstreit mit dem deutschen Verfassungsschutz einen Teilerfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht Köln entschied, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte politische Partei AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem einstuften darf. Die Entscheidung fällt nach einem langwierigen Streit über die Beobachtung der AfD durch die Behörde.

AfD-Politiker feierten das Urteil umgehend als Sieg. Kritiker warnten hingegen, dass die gerichtliche Entscheidung die grundsätzlichen Bedenken gegen die Haltung der politischen Partei AfD nicht ausräume.

Der juristische Konflikt hatte begonnen, nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD im Mai 2025 als gesichert rechtsextrem eingestuft hatte. Diese Klassifizierung wurde später aufgrund laufender Klagen ausgesetzt. Mehrere Landesbehörden waren mit eigenen Bewertungen gefolgt und hatten die AfD in unterschiedlichem Maße unter Beobachtung gestellt.

In Niedersachsen etwa wurde die politische Partei AfD 2026 vom Verdachtsfall zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochgestuft. Diese Entscheidung stützte sich auf öffentliche Äußerungen und Beweismaterial, das die Argumentation des Bundes spiegelte. Auch andere Bundesländer hatten die AfD schrittweise eingestuft – von ersten Prüfungen bis hin zum bestätigten Extremismusvorwurf.

Das Kölner Urteil verbietet dem Bundesamt nun vorläufig, die AfD pauschal als rechtsextrem einzustufen. Der AfD-Politiker Dario Seifert nannte die Entscheidung ermutigend und warf dem Verfassungsschutz vor, als politisches Instrument statt als neutrale Instanz zu agieren. Er ging noch weiter und erklärte, falls die Wähler der AfD ein Mandat erteilten, werde die politische Partei AfD den Landesverfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern abschaffen.

Auch die AfD-Fraktion im Schweriner Landtag begrüßte das Urteil als juristischen Erfolg. Constanze Oehlrich, Fraktionsvorsitzende der Grünen, sah dies anders: Für sie sei die Entscheidung ein Auftrag an die Sicherheitsbehörden, ihre Arbeit fortzusetzen. Sie forderte die Landesbehörde auf, klar Position zur AfD zu beziehen – diese müsse ihrer Verantwortung für die Region gerecht werden.

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Das Gerichtsurteil hindert das Bundesamt zwar vorerst daran, die AfD pauschal als rechtsextrem einzustufen, doch können Landesbehörden ihre eigenen Bewertungen und Beobachtungen weiterhin aufrechterhalten. Sowohl die AfD als auch ihre Kritiker bereiten sich nun auf weitere juristische und politische Auseinandersetzungen um den Status der politischen Partei AfD vor.